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Vorläufige Insolvenzverwaltung für cutumi GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 422/24

Würzburg: Das Amtsgericht Würzburg hat am 11. November 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung für die cutumi GmbH mit Sitz in Karsbach-Weyersfeld (Bergstraße 29) beschlossen. Die Geschäftsführung, vertreten durch Kolos Andreas, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens gestellt. Mit der Entscheidung soll das Vermögen der GmbH vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).

Zur Sicherung der Vermögenswerte der cutumi GmbH hat das Gericht Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz aus Würzburg (Ludwigstraße 23b) als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Dr. Schwartz übernimmt die Aufsicht über die finanziellen Aktivitäten des Unternehmens und muss nun sämtlichen Verfügungen der cutumi GmbH zustimmen, damit diese rechtskräftig werden. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen, um bestehende Forderungen des Unternehmens kontrolliert abzuwickeln.

Rechtsbehelfsbelehrung für Beteiligte:

Betroffene Parteien können gegen diese Entscheidung binnen zwei Wochen eine Beschwerde einreichen. Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung des Beschlusses, dessen Zustellung, oder mit der öffentlichen Bekanntmachung auf der offiziellen Insolvenzbekanntmachungsseite (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder vor der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden. Wird sie durch eine anwaltliche Vertretung oder eine andere berechtigte Instanz eingereicht, muss sie als elektronisches Dokument über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 130a Absatz 4 ZPO).

Weitere Hinweise zur elektronischen Einreichung und zu technischen Anforderungen sind auf www.justiz.de verfügbar.

Amtsgericht Würzburg – Insolvenzgericht – 11.11.2024

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