Aktenzeichen: IN 255/24
Das Amtsgericht Bayreuth hat am 07.11.2024 um 10:30 Uhr eine entscheidende Maßnahme im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über die I&I Cargo GmbH, ansässig in der Gottliebstraße 10, 95460 Bad Berneck, getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister Bayreuth unter HRB 7687 und vertreten durch den Geschäftsführer Kolodziej Patryk Piotr, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Damit wird die finanzielle Verwaltung des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen geschützt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Roeger bestellt, dessen Kanzlei in Bayreuth, An der Feuerwache 19, ansässig ist. Herr Roeger ist telefonisch unter +49 (921) 7877806 oder per E-Mail unter roeger@pluta.net erreichbar. Die Anordnung sichert dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassende Befugnisse zur Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte der I&I Cargo GmbH.
Im Zuge dieses Beschlusses wurde festgelegt, dass die GmbH keine eigenständigen Verfügungen über ihre Vermögensgegenstände mehr vornehmen darf, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt ausdrücklich zu (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO). Dies betrifft auch das Einziehen von Außenständen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, das pfändbare Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände einzuziehen und freies Vermögen zu verwerten. Hierfür wird er ein separates Treuhandkonto einrichten, auf welches die eingezogenen Forderungen und Gelder übertragen werden.
Rechtsmittelbelehrung und Einspruchsverfahren
Diese Entscheidung kann von der I&I Cargo GmbH oder deren Gläubigern innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn keine Verkündung erfolgte, mit deren Zustellung bzw. Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Beschwerden können ebenfalls elektronisch eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Rechtsbehelfe durch Anwälte oder andere rechtsfähige Institutionen müssen als qualifiziert signiertes elektronisches Dokument oder auf einem sicheren Übermittlungsweg erfolgen. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind auf www.justiz.de abrufbar.
Aktenzeichen: IN 255/24
Amtsgericht Bayreuth – Insolvenzgericht – 07.11.2024