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Vorläufige Insolvenzverwaltung über ENERGY CONTROL UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Hannover, Aktenzeichen: 910 IN 586/24 – 8 –

Das Amtsgericht Hannover hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ENERGY CONTROL UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Schlager Chaussee 7, 30900 Wedemark, die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch Andrea Falke vertreten.

Mit dem Beschluss vom 1. November 2024 um 18:16 Uhr wurde der Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Fortan sind Verfügungen der ENERGY CONTROL UG nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Herr von Gösseln steht den Gläubigern unter der Telefonnummer 0511 6968460 sowie per Fax unter 0511 69684679 für Rückfragen zur Verfügung.

Die Drittschuldner der ENERGY CONTROL UG sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um den Vorgaben des Insolvenzverfahrens nach § 23 Abs. 1 S. 3 InsO zu entsprechen.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover einsehbar. Die Antragstellerin kann gegen diesen Beschluss eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese Möglichkeit gilt auch für Gläubiger, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Verfahrens in Frage stellen möchten.

Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, gilt die Frist ab zwei Tagen nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung – eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden und ist von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie sollte eine Begründung sowie die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten.

Amtsgericht Hannover, 01.11.2024

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