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Insolvenzantrag gegen GiKa Trockenbau GmbH: Vorläufige Verwaltung durch Rechtsanwalt Mark Steh angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren unter dem Aktenzeichen 505 IN 214/24 hat das Amtsgericht Düsseldorf über das Vermögen der GiKa Trockenbau GmbH, ansässig in der Hochstadenstraße 13-17, 41469 Neuss und im Handelsregister unter HRB 23025 eingetragen, umfassende Sicherungsmaßnahmen getroffen. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Angelo Ferraro, steht ab sofort unter der Kontrolle eines vorläufigen Insolvenzverwalters, um das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die Gläubigerinteressen zu wahren.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh bestellt, der seine Kanzlei in der Büttger Straße 13, 41460 Neuss betreibt. Herr Steh ist ab sofort dafür verantwortlich, die Vermögensverfügungen der GiKa Trockenbau GmbH zu überwachen. Ohne seine Zustimmung sind sämtliche Transaktionen und Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens unwirksam. Zudem wird ihm die Befugnis übertragen, Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und die Verwaltung der eingehenden Gelder zu übernehmen.

Den Drittschuldnern der GiKa Trockenbau GmbH ist es verboten, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind sie angewiesen, unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen. Weiterhin untersagt das Gericht alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen; bereits eingeleitete Maßnahmen wurden vorübergehend eingestellt.

Diese gerichtlichen Anordnungen dienen dazu, das Vermögen der GiKa Trockenbau GmbH umfassend zu schützen und das Insolvenzverfahren geordnet fortzuführen. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf einsehbar und informiert über alle Details der Maßnahme zur Vermögenssicherung.

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