Aktenzeichen: 9 IN 643/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Goldmarmor GmbH, mit Sitz in der Karlstraße 98, 64285 Darmstadt, hat das Amtsgericht Darmstadt am 29. Oktober 2024 um 14:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführerin Karima Hartit-Klingelmeyer, steht nun unter gerichtlicher Aufsicht, um ihre Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Fatma Kreft aus Frankfurt am Main ernannt. Ihre Aufgabe umfasst die Überwachung der Vermögensverwaltung des Unternehmens, einschließlich der Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofs entspricht.
Einschränkungen und Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Mit dieser Anordnung sind alle Verfügungen der Goldmarmor GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin gültig. Die Drittschuldner, also Geschäftspartner und Kunden mit Zahlungsverpflichtungen an die Goldmarmor GmbH, sind angewiesen, ihre Zahlungen ab sofort ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu richten, um die geordnete Verwaltung der Gelder zu gewährleisten.
Darüber hinaus sind die beteiligten Banken, Finanzbehörden und das Kraftfahrbundesamt verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin umfassende Auskünfte über bestehende Geschäftsbeziehungen mit der Goldmarmor GmbH zu erteilen und bei Bedarf Kopien relevanter Dokumente zu erstellen. Dies sichert der vorläufigen Insolvenzverwalterin den vollen Überblick über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Schuldnerin und ermöglicht eine sorgfältige Prüfung der finanziellen Lage des Unternehmens.
Ziel der vorläufigen Maßnahmen
Durch diese Anordnung des Amtsgerichts wird die Goldmarmor GmbH bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung umfassend überwacht. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die finanzielle Substanz des Unternehmens zu sichern und Transparenz für alle Gläubiger zu schaffen, um eine geordnete Abwicklung oder potenzielle Fortführung der Geschäfte vorzubereiten.