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Vorläufige Insolvenzverwaltung für EWG WESSELS GMBH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 92 IN 62/23 – Amtsgericht Neumünster, 24.10.2024

Das Amtsgericht Neumünster hat am 24. Oktober 2024 um 16:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der EWG Wessels GmbH angeordnet. Das Unternehmen, ansässig in der Bahnhofstraße 19, 24582 Bordesholm, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 8104 KI eingetragen und wird von Geschäftsführer Sven Wessels vertreten. Die Anordnung erfolgte, um das Vermögen des Unternehmens vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen und die finanziellen Interessen der Gläubiger zu wahren.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder aus Hamburg (Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg) bestellt. Dr. Schröder übernimmt die Kontrolle über das Vermögen der EWG Wessels GmbH und sorgt dafür, dass alle Verfügungen der Schuldnerin, einschließlich der Einziehung offener Forderungen, nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung ausgeführt werden dürfen. Diese Maßnahme gewährleistet, dass alle finanziellen Transaktionen des Unternehmens kontrolliert und im Interesse einer geordneten Abwicklung überwacht werden.

Darüber hinaus sind sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das bewegliche Vermögen der Schuldnerin untersagt; bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorübergehend ausgesetzt. Diese Regelung soll dem Unternehmen und dem Insolvenzverwalter ermöglichen, die finanzielle Lage zu stabilisieren und eine umfassende Vermögenssicherung durchzuführen.

Gegen den Beschluss des Gerichts kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass Rechtsbehelfe in schriftlicher Form oder elektronisch beim Amtsgericht Neumünster einzureichen sind. Eine einfache E-Mail ist rechtlich nicht zulässig; stattdessen muss eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet oder ein sicherer Übermittlungsweg gewählt werden.

Mit dieser Anordnung schafft das Amtsgericht Neumünster die notwendigen Grundlagen für eine geordnete Neuordnung der EWG Wessels GmbH und ermöglicht dem vorläufigen Insolvenzverwalter, eine detaillierte Prüfung der finanziellen Verhältnisse vorzunehmen. Weitere Schritte im Insolvenzverfahren werden erwartet, sobald der vorläufige Verwalter die Vermögenssituation bewertet hat und eine fundierte Empfehlung zur Eröffnung des Hauptverfahrens abgeben kann.

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