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Vorläufiges Insolvenzverfahren: iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG unter Aufsicht gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 99 IN 229/24 – Amtsgericht Bonn, 24.10.2024

Am 24. Oktober 2024, um 14:21 Uhr, hat das Amtsgericht Bonn das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG angeordnet. Die in Bonn ansässige Bildungseinrichtung, die zuvor unter dem Namen MN Sicherheit UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG firmierte und in den Handelsregistern Bonn unter der Nummer HRA 8816 eingetragen ist, hat sich in finanziellen Schwierigkeiten befunden, die diesen Schritt notwendig machten.

Die Verwaltung der iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin MN Sicherheit Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), die durch den Geschäftsführer Herrn Michael Neifer, wohnhaft in der Ernststraße 34, 53227 Bonn, vertreten wird. Die Geschäftsräume des Unternehmens befinden sich in der Königswinterer Straße 29, 53227 Bonn, wobei frühere Adressen in der Berghovener Straße und am Pfaffenweg genutzt wurden.

Das Amtsgericht hat den erfahrenen Rechtsanwalt Dirk Obermüller aus Bonn (Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn) als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit seiner Ernennung erhält Herr Obermüller die Aufgabe, das Vermögen der iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zu sichern und zu verwalten. Verfügungen des Unternehmens dürfen fortan nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden, um die finanziellen Interessen der Gläubiger zu wahren.

Zudem wurden alle Drittschuldner der iQFW Akademie UG angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Herr Obermüller ist autorisiert, Bankguthaben und andere Forderungen des Unternehmens einzuziehen und neue Zahlungseingänge entgegenzunehmen. Diese Anordnung stellt sicher, dass alle finanziellen Mittel unter gerichtlicher Aufsicht verwaltet und für die geordnete Abwicklung im Insolvenzverfahren bereitgestellt werden.

Des Weiteren wurde jede Zwangsvollstreckung gegen das bewegliche Vermögen des Unternehmens untersagt, und bereits begonnene Maßnahmen wurden vorübergehend ausgesetzt. Diese Schritte sollen der iQFW Akademie UG eine faire und geordnete Abwicklung im Insolvenzverfahren ermöglichen.

Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Bonn die Grundlage für eine eingehende Prüfung der Vermögenslage der iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG geschaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dirk Obermüller wird nun eine umfassende Bewertung der finanziellen Situation vornehmen, um das weitere Vorgehen im Sinne einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung zu planen.

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