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Finanzaufsichtsbehörde FMA verhängt Bußgeld gegen Euram Bank AG wegen Mängeln bei der Kontrolle persönlicher Geschäfte
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Finanzaufsichtsbehörde FMA verhängt Bußgeld gegen Euram Bank AG wegen Mängeln bei der Kontrolle persönlicher Geschäfte

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die European American Investment Bank AG (Euram Bank) eine erhebliche Geldstrafe in Höhe von 108.780 Euro verhängt. Diese Sanktion ist das Ergebnis eines beschleunigten Verfahrens nach § 22 Abs. 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) und markiert eine entscheidende Maßnahme im Bereich der regulatorischen Aufsicht über die Bankenlandschaft in Österreich.

Die Grundlage für die verhängte Strafe liegt in mehreren Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565, welche die EU-Richtlinie MiFID II ergänzt. Konkret wurde der Euram Bank vorgeworfen, nicht ausreichende organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um persönliche Geschäfte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter effektiv zu kontrollieren. Diese Maßnahmen sind von besonderer Bedeutung, da sie sicherstellen sollen, dass Beschäftigte keine vertraulichen Informationen zu ihrem eigenen Vorteil nutzen oder durch private Transaktionen den fairen Marktfluss beeinflussen.

Die FMA betont, dass solche Vorkehrungen eine wesentliche Säule des Anlegerschutzes darstellen und derartige Verstöße das Vertrauen in die Integrität des Finanzmarkts gefährden können. Mit dieser Geldstrafe unterstreicht die FMA die Bedeutung konsequenter Compliance und integrer Unternehmensstrukturen in Finanzinstituten. Das verhängte Straferkenntnis ist rechtskräftig, womit der Prozess abgeschlossen ist und die Euram Bank die Sanktion akzeptiert hat.

Diese Entscheidung verdeutlicht die Rolle der FMA als Wächterin über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zeigt, dass Versäumnisse in der Überwachung persönlicher Geschäfte nicht ohne Konsequenzen bleiben. Die Sanktion sendet ein klares Signal an die Finanzbranche, die Einhaltung regulatorischer Standards zu gewährleisten und damit das Vertrauen in die Stabilität und Integrität des österreichischen Finanzmarktes zu stärken.

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