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Erweiterte Befugnisse für vorläufigen Insolvenzverwalter der d.i.i. 10. Bestand A GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 382/24 – Amtsgericht Wiesbaden, 25.10.2024

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der d.i.i. 10. Bestand A GmbH mit Sitz in der Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing, hat das Amtsgericht Wiesbaden dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzliche Befugnisse erteilt. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 239791 eingetragen ist, unterliegt seit dem 31. August 2024 einer vorläufigen Insolvenzverwaltung. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde an diesem Tag um 09:40 Uhr eingesetzt, um die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen.

Mit dem aktuellen Beschluss erhält der Insolvenzverwalter nun eine erweiterte Einzelermächtigung. Diese berechtigt ihn, bestimmte Handlungen vorzunehmen, die gezielt der Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse dienen. Diese zusätzlichen Befugnisse sollen sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger umfassend gewahrt bleiben und eine optimale Verwertung des Vermögens ermöglicht wird.

Interessierte Parteien und Gläubiger können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Notwendigkeit einer detaillierten Vermögensverwaltung, die auch Maßnahmen über die regulären Befugnisse hinaus erforderlich macht, um die finanzielle Stabilität der d.i.i. 10. Bestand A GmbH zu sichern.

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