Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Erweiterte Befugnisse für vorläufigen Insolvenzverwalter der d.i.i. 10. Bestand A GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 382/24 – Amtsgericht Wiesbaden, 25.10.2024

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der d.i.i. 10. Bestand A GmbH mit Sitz in der Akilindastraße 36, 82166 Gräfelfing, hat das Amtsgericht Wiesbaden dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzliche Befugnisse erteilt. Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 239791 eingetragen ist, unterliegt seit dem 31. August 2024 einer vorläufigen Insolvenzverwaltung. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde an diesem Tag um 09:40 Uhr eingesetzt, um die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen.

Mit dem aktuellen Beschluss erhält der Insolvenzverwalter nun eine erweiterte Einzelermächtigung. Diese berechtigt ihn, bestimmte Handlungen vorzunehmen, die gezielt der Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse dienen. Diese zusätzlichen Befugnisse sollen sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger umfassend gewahrt bleiben und eine optimale Verwertung des Vermögens ermöglicht wird.

Interessierte Parteien und Gläubiger können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Notwendigkeit einer detaillierten Vermögensverwaltung, die auch Maßnahmen über die regulären Befugnisse hinaus erforderlich macht, um die finanzielle Stabilität der d.i.i. 10. Bestand A GmbH zu sichern.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Panamakanal: Wasserstände erholen sich, langfristige Sicherung geplant

Next Post

Große US-Fast-Food-Ketten reagieren auf Kolibakterien-Ausbruch: Zwiebeln vorerst gestrichen