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Vorläufige Insolvenzverwaltung für CeBeeF Fahrdienst gGmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1305/24 C-77 – Amtsgericht Frankfurt am Main

Am 23. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der CeBeeF Fahrdienst gGmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Elbinger Straße 2, 60487 Frankfurt am Main, wird im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 40321 geführt und von den Geschäftsführern Turgay Tasci und Andreas Kimpel vertreten.

Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Philip Konen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt. Seine Kanzlei ist in der Trakehner Straße 7-9, Eingang A, 60487 Frankfurt am Main ansässig. Ab sofort dürfen Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, das Unternehmen zu überwachen und die finanziellen Verhältnisse zu klären, um das Verfahren weiter voranzutreiben.

Bedeutung für das Unternehmen und Gläubiger

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer möglichen Sanierung oder Abwicklung der CeBeeF Fahrdienst gGmbH. Gläubiger des Unternehmens werden nun aufgefordert, ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden und nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu leisten.

Amtsgericht Frankfurt am Main – 23.10.2024

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