Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heß Elektrotechnik GmbH, mit Sitz in der Melbachstrift 6, 21339 Lüneburg, wurde am 21.10.2024 um 09:50 Uhr durch das Amtsgericht Lüneburg ein bedeutender Schritt eingeleitet. Unter dem Aktenzeichen 47 IN 54/24 hat das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet, um deren finanzielle Situation zu sichern und mögliche nachteilige Vermögensverfügungen zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ralf Müller bestellt, dessen Kanzlei in der Sülztorstraße 1, 21335 Lüneburg ansässig ist. Er übernimmt nun die Kontrolle über das Vermögen des Unternehmens und stellt sicher, dass Verfügungen nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen können. Diese Maßnahme gilt sowohl für Vermögensgegenstände innerhalb Deutschlands als auch für solche, die sich im Ausland befinden.
Kontakt des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Ralf Müller
Sülztorstraße 1, 21335 Lüneburg
Telefon: 04131/8645465
Fax: 04131/8645464
E-Mail: info@wm-inso.de
Die Schuldner der Heß Elektrotechnik GmbH wurden angewiesen, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Das bedeutet, dass Zahlungen oder andere Vermögensleistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen dürfen, es sei denn, dieser stimmt explizit einer Zahlung an die Schuldnerin zu.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung können die Schuldnerin sowie die Gläubiger des Unternehmens sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder der Zustellung der Entscheidung. Wird die Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht, beginnt die Frist zwei Tage nach dieser Veröffentlichung. Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht Lüneburg, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg, eingereicht werden und sollte begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 21.10.2024
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherung des Unternehmensvermögens der Heß Elektrotechnik GmbH gemacht worden. Gläubiger sollten sich umgehend mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Ansprüche geltend zu machen.