Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Johann Lung GmbH, einem Unternehmen mit Sitz in Kottenheim, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Unter dem Aktenzeichen 7 IN 136/24 hat das Amtsgericht Mayen am 16. Oktober 2024 diesen Beschluss erlassen, um das Vermögen der Firma vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen. Die GmbH, die in der Hausener Straße 54 ansässig ist, wird von den Geschäftsführern Markus und Thomas Giel vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser mit Sitz in Koblenz ernannt. Er übernimmt ab sofort die Kontrolle über das Vermögen der Johann Lung GmbH und ist berechtigt, Entscheidungen hinsichtlich der Verwaltung und Sicherung der Vermögenswerte des Unternehmens zu treffen. Sämtliche finanziellen Verfügungen der GmbH sind somit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus sind alle Drittschuldner angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung dieses Beschlusses zu leisten, um die geordnete Abwicklung sicherzustellen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin oder durch die Gläubiger angefochten werden, insbesondere wenn Zweifel an der internationalen Zuständigkeit bestehen. Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mayen einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Beschwerden können schriftlich oder zu Protokoll der Gerichtsstelle eingelegt werden und bedürfen einer Begründung.
Weitere Informationen sowie die vollständigen Entscheidungsdetails können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.