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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Köhler & Partner Yachtfinanzierungs GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Köhler & Partner Yachtfinanzierungs GmbH, ansässig in der Bekstraße 21, 22880 Wedel, hat das Amtsgericht Pinneberg unter dem Aktenzeichen 71 IN 175/24 am 15. Oktober 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das durch seinen Geschäftsführer Uwe Sobotka vertreten wird, unterliegt ab sofort bestimmten Einschränkungen in seiner finanziellen Handlungsfähigkeit.

Zur vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde Rechtsanwalt Marcel Kleiß aus Pinneberg bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht in der Sicherung des Unternehmensvermögens, um dessen Wert zu bewahren und etwaige nachteilige Veränderungen zu verhindern. Rechtsanwalt Kleiß hat die Befugnis, alle finanziellen Transaktionen der Köhler & Partner Yachtfinanzierungs GmbH zu überwachen. Aus diesem Grund sind Verfügungen des Unternehmens über sein Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Drittschuldner des Unternehmens wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Köhler & Partner Yachtfinanzierungs GmbH oder jeder Gläubiger, der einen berechtigten Einspruch geltend machen möchte, innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht Pinneberg, Außenstelle Schenefeld einzureichen. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Verkündung der Entscheidung oder ab der Zustellung. Eine Zustellung gilt als erfolgt, wenn zwei Tage nach einer öffentlichen Bekanntmachung verstrichen sind.

Die Beschwerde kann sowohl schriftlich als auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Zudem können elektronische Dokumente über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Weitere Informationen zu den Anforderungen an die elektronische Einreichung sind der Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr und der Webseite der Justizbehörden zu entnehmen.

Dieser Beschluss dient dem Schutz der Vermögenswerte der Köhler & Partner Yachtfinanzierungs GmbH, die nun einer strengen Überwachung unterliegt, um die wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Pinneberg eingesehen werden.

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