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Vorläufige Insolvenzverwaltung für hessenlogistik GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Franz Peters, Gewächshausbau Straelen GmbH & Co KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Franz Peters, Gewächshausbau Straelen GmbH & Co KG mit Sitz in der Sanger Dyk 5, 47638 Straelen, hat das Amtsgericht Kleve am 15. Oktober 2024, um 18:03 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Verfahren ist unter dem Aktenzeichen 43 IN 52/24 registriert. Die Anordnung betrifft das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1330 eingetragen ist. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die ARKA – Gewächshausbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, die durch die Geschäftsführer Michael Steffensdorfer und Franz-Josef Behet vertreten wird.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters und Maßnahmen

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Mark Steh aus Duisburg bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine eventuelle Veräußerung oder Verschiebung von Vermögenswerten zu verhindern. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung bedeutet, dass alle Verfügungen der Franz Peters, Gewächshausbau Straelen GmbH & Co KG nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind. Zudem wurde den Drittschuldnern der Antragsgegnerin untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten; stattdessen sollen sie ihre Zahlungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Mark Steh dazu ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und in einem Sonderkonto zu verwalten. Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügungen, sind bis auf Weiteres eingestellt, soweit nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betroffen sind.
Ziel der Anordnung

Die Sicherungsmaßnahmen wurden ergriffen, um das Vermögen der Franz Peters, Gewächshausbau Straelen GmbH & Co KG vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient außerdem der Aufklärung der aktuellen finanziellen Situation der Schuldnerin und bildet die Grundlage für eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Weitere Informationen und Einsicht in den vollständigen Beschluss sind bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Kleve erhältlich.

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