Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung für die LFS Lautus Facility Service GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LFS Lautus Facility Service GmbH, mit Sitz in der Wacholderstraße 32 in Marl, hat das Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 166 IN 86/24 am 11. Oktober 2024, um 06:50 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die LFS Lautus Facility Service GmbH, die im Bereich der Reinigungsdienstleistungen tätig ist und durch ihren Geschäftsführer Herrn Lilyan Al Khenn vertreten wird, unterliegt ab sofort eingeschränkten Verfügungsmöglichkeiten. So sind alle Vermögensverfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Tanja Kreimer, wirksam. Frau Kreimer hat ihren Sitz in der Brassertstraße 68, ebenfalls in Marl. Sie ist ermächtigt, die Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens zu verwalten und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Zudem wurden den Drittschuldnern der LFS Lautus Facility Service GmbH durch das Gericht untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Diese sind stattdessen aufgefordert, sich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu wenden und die Anordnungen des Gerichts zu beachten. Bestehende und geplante Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die GmbH werden ebenfalls eingestellt, solange diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen.

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bietet nun die Möglichkeit, die finanzielle Situation des Unternehmens zu stabilisieren und den Gläubigerschutz zu gewährleisten, während die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren geprüft werden. Alle Beteiligten können weitere Informationen sowie den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen einsehen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der LMV Lippe Metallverarbeitung GmbH & Co. KG aufgehoben

Next Post

Meta-Konzern sieht sich mit Klagen wegen Instagram-Suchtgefahr konfrontiert