Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LFS Lautus Facility Service GmbH, mit Sitz in der Wacholderstraße 32 in Marl, hat das Amtsgericht Essen unter dem Aktenzeichen 166 IN 86/24 am 11. Oktober 2024, um 06:50 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die LFS Lautus Facility Service GmbH, die im Bereich der Reinigungsdienstleistungen tätig ist und durch ihren Geschäftsführer Herrn Lilyan Al Khenn vertreten wird, unterliegt ab sofort eingeschränkten Verfügungsmöglichkeiten. So sind alle Vermögensverfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Tanja Kreimer, wirksam. Frau Kreimer hat ihren Sitz in der Brassertstraße 68, ebenfalls in Marl. Sie ist ermächtigt, die Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens zu verwalten und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Zudem wurden den Drittschuldnern der LFS Lautus Facility Service GmbH durch das Gericht untersagt, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Diese sind stattdessen aufgefordert, sich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu wenden und die Anordnungen des Gerichts zu beachten. Bestehende und geplante Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die GmbH werden ebenfalls eingestellt, solange diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung bietet nun die Möglichkeit, die finanzielle Situation des Unternehmens zu stabilisieren und den Gläubigerschutz zu gewährleisten, während die nächsten Schritte im Insolvenzverfahren geprüft werden. Alle Beteiligten können weitere Informationen sowie den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen einsehen.