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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Konzepthaus Medien & Marketing GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Konzepthaus Medien & Marketing GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Konzepthaus Medien & Marketing GmbH, ansässig in der Brabanter Straße 4 in München, hat das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1509 IN 11356/24 am 16. Oktober 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das durch die Geschäftsführer Uwe Hasenbeck und Karin Ziegelasch-Zorich vertreten wird, befindet sich somit in einer Phase des vorläufigen Schutzes, in der Verfügungen über das Vermögen nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin möglich sind.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Yu-Jin Embacher bestellt, die in der Talstraße 4 in München tätig ist. Ihre Aufgaben umfassen die Sicherung des Unternehmensvermögens und die Beaufsichtigung sämtlicher finanzieller Aktivitäten, um eine etwaige negative Entwicklung der finanziellen Lage zu verhindern. Ferner ist sie berechtigt, Bankguthaben und Forderungen der Konzepthaus Medien & Marketing GmbH einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Die Verfahrensbevollmächtigung des Unternehmens wird von der Kanzlei Jaeger Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB in der Dietlindenstraße 13 in München wahrgenommen.
Wichtige Anordnungen und weitere Schritte

Den Drittschuldnern der Konzepthaus Medien & Marketing GmbH ist es verboten, Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Sämtliche Beträge sollen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnungen an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen. Zudem sind alle laufenden und geplanten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die GmbH, mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen, bis auf Weiteres eingestellt.
Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung des Amtsgerichts München kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich beim Amtsgericht München einzureichen. Für eine rechtskonforme Übermittlung elektronischer Dokumente gelten spezifische Vorgaben, darunter die Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen.

Weitere Einzelheiten zu den Anforderungen und Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs zu entnehmen, die auf der Website der Justizbehörden einsehbar ist.

Diese Anordnung dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der Klärung der wirtschaftlichen Lage der Konzepthaus Medien & Marketing GmbH. Die beteiligten Parteien und interessierte Gläubiger können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München einsehen.

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