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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der LMV Lippe Metallverarbeitung GmbH & Co. KG aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LMV Lippe Metallverarbeitung GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Detmold, unter dem Aktenzeichen 10 IN 53/24, die bisher angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Diese Maßnahmen wurden ursprünglich am 7. Mai 2024 angeordnet und umfassten Regelungen zur vorläufigen Sicherung des Vermögens.

Die LMV Lippe Metallverarbeitung GmbH & Co. KG mit Sitz in der Straße Am Sportplatz 7 in Oerlinghausen ist auf die Metallverarbeitung spezialisiert. Sie wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die LMV Lippe Metallverarbeitung Verwaltungs GmbH, vertreten. Die Verwaltungs GmbH wiederum wird durch den Geschäftsführer Herrn Aiman Ahmad geleitet.

Mit dem Beschluss zur Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen hat das Amtsgericht Detmold die im Mai getroffenen Regelungen außer Kraft gesetzt. Dies bedeutet, dass etwaige Einschränkungen, die das Unternehmen in seiner Verfügungsgewalt über das Vermögen betreffen, nun nicht mehr gelten. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet darauf hin, dass sich die Vermögenssituation der LMV Lippe Metallverarbeitung GmbH & Co. KG möglicherweise verändert hat, sodass die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen nicht mehr erforderlich ist.

Betroffene und Gläubiger können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold einsehen.

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