Am 09. Oktober 2024 erließ das Amtsgericht Bochum im Verfahren 80 IN 718/24 einen Beschluss zur Sicherung des Vermögens der Herner Straße 462 GmbH, einem Bochumer Unternehmen, das Spielhallen betreibt und Geldspielgeräte aufstellt. Der Beschluss legt fest, dass die finanziellen Aktivitäten der GmbH ab sofort unter Aufsicht stehen, da das Unternehmen in finanzielle Schieflage geraten ist und den Weg in ein mögliches Insolvenzverfahren beschreiten muss.
Unternehmenshintergrund und Beschlussdetails
Die Herner Straße 462 GmbH, mit Sitz in der Herner Straße 462, 44807 Bochum, wird durch den Geschäftsführer Matthias Brettschneider aus Gelsenkirchen geleitet. Das Unternehmen betreibt mehrere Spielhallen und ist in der Aufstellung und im Betrieb von Geldspielgeräten tätig. Nun steht die GmbH aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage unter gerichtlicher Aufsicht, um eine weitere Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Robert Fliegner bestellt, dessen Kanzlei sich in der Westring 303, 44629 Herne befindet. Herr Fliegner übernimmt ab sofort die Kontrolle über sämtliche Vermögensverfügungen des Unternehmens und ist dafür verantwortlich, die Interessen der Gläubiger zu wahren und die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren.
Eingeschränkte Verfügungsrechte der Schuldnerin
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters gehen weitreichende Befugnisse einher. Verfügungen der Herner Straße 462 GmbH über ihre Vermögenswerte dürfen nur noch mit Zustimmung von Herrn Fliegner getätigt werden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass keine Gelder unkontrolliert abfließen und die Insolvenzmasse im Sinne der Gläubiger gesichert bleibt.
Darüber hinaus sind sämtliche Schuldner der GmbH – sogenannte Drittschuldner, wie etwa Kunden oder Geschäftspartner – angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Regelung verhindert, dass Gelder am Insolvenzverwalter vorbei direkt an die GmbH gezahlt werden, wodurch die Kontrolle über die finanziellen Mittel gewahrt bleibt.
Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Im Rahmen des Beschlusses wurden außerdem sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Herner Straße 462 GmbH vorläufig ausgesetzt, sofern diese nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt. Diese Maßnahme verschafft dem Unternehmen eine notwendige Atempause, um eine geordnete Prüfung und Sicherung der Vermögensverhältnisse zu ermöglichen.
Ausblick und nächste Schritte
In den kommenden Wochen wird Rechtsanwalt Fliegner die finanzielle Lage der Herner Straße 462 GmbH genauestens untersuchen. Er ist dafür verantwortlich, alle Bankguthaben und Forderungen der GmbH einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Auf diese Weise soll überprüft werden, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs oder eine mögliche Sanierung realistisch ist, oder ob das Unternehmen endgültig abgewickelt werden muss.
Rechtsbehelfsbelehrung
Das Amtsgericht Bochum weist darauf hin, dass sowohl die Schuldnerin als auch betroffene Gläubiger gegen diesen Beschluss im Verfahren 80 IN 718/24 innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen können. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Dieser Beschluss markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die Herner Straße 462 GmbH und deren Geschäftsbetrieb. In den nächsten Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob die Abwicklung des Unternehmens die unvermeidliche Konsequenz der wirtschaftlichen Schieflage darstellt. Das Ziel bleibt in jedem Fall, die Vermögenswerte im Sinne der Gläubiger bestmöglich zu sichern und den geordneten Fortgang des Verfahrens zu gewährleisten.
Amtsgericht Bochum – Insolvenzgericht, 09. Oktober 2024 (Az.: 80 IN 718/24)