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Interview mit Rechtsanwältin Bontschev: Die rechtliche Sicht auf Investmentreisen und Empfehlungen im Internet

styles66 (CC0), Pixabay

Interviewer: „Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. In dem beschriebenen Fall präsentiert der Betreiber eines Finanzkanals seine persönlichen Investments und bewirbt indirekt eine App zur Portfolioverwaltung. Wie ist das rechtlich zu bewerten?“

Rechtsanwältin Bontschev: „Vielen Dank für die Einladung. Grundsätzlich ist es wichtig zu differenzieren, ob es sich um private Investmentberichte oder um finanzielle Beratung handelt. Wenn jemand über seine eigenen Erfahrungen spricht und das klar als persönliche Meinung kennzeichnet, bewegt er sich in einem weniger regulierten Bereich. Problematisch wird es, wenn implizit oder explizit Empfehlungen ausgesprochen werden, insbesondere wenn damit Werbung für Finanzprodukte oder Apps verknüpft ist.“

Interviewer: „Welche rechtlichen Bestimmungen greifen in solchen Fällen?“

Rechtsanwältin Bontschev: „Wer im Internet Finanzprodukte bewirbt oder Empfehlungen ausspricht, unterliegt den Regularien des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Das bedeutet, dass klar zwischen objektiver Information und einer Anlageberatung oder -empfehlung unterschieden werden muss. Letzteres bedarf einer entsprechenden Lizenz, und die Inhalte müssen bestimmte Auflagen erfüllen, um die Verbraucher zu schützen. Zudem müssen Werbung und finanzielle Empfehlungen immer deutlich als solche gekennzeichnet werden.“

Interviewer: „Welche Risiken bestehen für den Betreiber, wenn diese Kennzeichnungen und Regularien nicht eingehalten werden?“

Rechtsanwältin Bontschev: „Es besteht das Risiko, dass die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) aktiv wird und Prüfungen durchführt. Wenn festgestellt wird, dass der Betreiber unerlaubt Finanzberatung oder Werbung ohne die nötige Kennzeichnung durchführt, kann das zu empfindlichen Bußgeldern und Unterlassungsforderungen führen. Zudem kann die App, die beworben wird, ebenfalls in den Fokus der BaFin geraten, insbesondere wenn sie Finanzdienstleistungen anbietet, die einer Genehmigung bedürfen.“

Interviewer: „Was sollte der Betreiber beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden?“

Rechtsanwältin Bontschev: „Zunächst ist es wichtig, klare Disclaimer zu setzen. Wenn über Investitionen gesprochen wird, sollte deutlich gemacht werden, dass es sich um eine persönliche Meinung handelt und dass keine Garantie für künftige Gewinne gegeben werden kann. Wenn Produkte, Apps oder Finanzdienstleistungen beworben werden, muss dies als Werbung klar gekennzeichnet werden. Zudem ist es ratsam, sich vorab rechtlich beraten zu lassen, um die Regularien genau einzuhalten und potenziellen rechtlichen Problemen vorzubeugen.“

Interviewer: „Vielen Dank für diese wertvollen Einblicke. Gibt es noch etwas, das Sie den Zuschauern mitgeben möchten?“

Rechtsanwältin Bontschev: „Ja, ich möchte betonen, dass es im Bereich der Finanzberatung und -werbung immer wichtig ist, sich gründlich zu informieren und im Zweifel eine rechtliche Beratung einzuholen. Verbraucher sollten ebenfalls vorsichtig sein, wenn sie auf Online-Plattformen stoßen, die Finanzprodukte bewerben, und sich genau informieren, ob diese Anbieter über die erforderlichen Lizenzen verfügen.“

Link: https://www.youtube.com/watch?v=Uet06Fvi9bE

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