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Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GSA Enterprise UG (haftungsbeschränkt)

ASPhotohrapy (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 501 IN 181/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GSA Enterprise UG (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 104795, hat das Amtsgericht Düsseldorf am 07.10.2024 um 09:47 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Prinzenallee 7, 4. Etage, 40549 Düsseldorf und wird durch den Geschäftsführer Herrn Karl Emil Seidel vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Kier bestellt, dessen Kanzlei sich in der Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf befindet.

Mit dieser Anordnung ist festgelegt, dass Verfügungen der GSA Enterprise UG über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Darüber hinaus ist es sämtlichen Drittschuldnern untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin direkt zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der GSA Enterprise UG einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zudem wurden alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrestvollziehungen und einstweilige Verfügungen, vorläufig untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits laufende Maßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Amtsgericht Düsseldorf, den 07.10.2024

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