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Amtsgericht München ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für CV GE20 GmbH an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1542 IN 11212/24

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens gegen die CV GE20 GmbH, ansässig am Bavariafilmplatz 7, Gebäude 055, 82031 Grünwald, hat das Amtsgericht München am 8. Oktober 2024 um 10:00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen eingeleitet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 246388 eingetragen ist und von Geschäftsführer Farrokhnia Nemat David vertreten wird, hat nun unter vorläufige Insolvenzverwaltung zu stehen.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der CV GE20 GmbH nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung möglich. Auch die Einziehung offener Forderungen und die Kontrolle über bestehende sowie neu einzurichtende Bankkonten obliegen dem vorläufigen Insolvenzverwalter. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen der CV GE20 GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert bleibt und vor nachteiligen Veränderungen geschützt wird.

Zusätzlich wurde eine vorläufige Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angeordnet, soweit nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betroffen sind. Damit werden Forderungen und Forderungseinzüge ausschließlich über den Insolvenzverwalter abgewickelt. Diese Anordnungen sollen die Gläubigerinteressen schützen und die finanzielle Stabilität des Unternehmens gewährleisten.

Rechtsbehelfsbelehrung: Beschwerde gegen den Beschluss

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, sofern diese nicht erfolgt, mit der Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts eingelegt werden. Alternativ ist die Abgabe bei jedem Amtsgericht zu Protokoll möglich; die Frist wird jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll fristgerecht beim Amtsgericht München eingeht. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Rechtsbehelfe elektronisch einzureichen. Diese müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg gesendet werden. Genauere Informationen zu den Anforderungen für elektronische Dokumente und deren Übermittlung finden sich unter www.justiz.de.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 08.10.2024

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