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Amtsgericht Charlottenburg hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren gegen BZD Berliner Zulassungsdienst UG auf
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Amtsgericht Charlottenburg hebt Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren gegen BZD Berliner Zulassungsdienst UG auf

Mediamodifier (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36b IN 5893/23

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 7. Oktober 2024 im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über die BZD Berliner Zulassungsdienst UG (haftungsbeschränkt) wichtige Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Unternehmen, das seinen Sitz in der Herzbergstraße 122/123, 10365 Berlin, hat und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 126910 eingetragen ist, wird von Geschäftsführer Holger Born geleitet.

Mit diesem Beschluss entfällt die bisherige Einschränkung, die das Vermögen der BZD Berliner Zulassungsdienst UG schützen sollte. Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet darauf hin, dass das Gericht den Schutz als nicht länger notwendig erachtet und dem Unternehmen möglicherweise ein größerer Spielraum zur finanziellen Restrukturierung eröffnet wird.

Diese Entwicklung könnte einen Wendepunkt für die BZD Berliner Zulassungsdienst UG darstellen. Ob das Unternehmen weiter in Eigenregie operieren kann oder das Verfahren anderweitig fortgeführt wird, bleibt im weiteren Verlauf zu beobachten.

Amtsgericht Charlottenburg – 07.10.2024

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