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Staatsanwaltschaft Osnabrück

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Osnabrück

Mitteilung an Tatverletzte gem. § 111 l Abs. 4 StPO

1230 Js 45650/​24

Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt.

Einziehungsbeteiligte:
Herrn P. P. A., wohnhaft Berlin, Deutschland

Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

In dem Vorhaben, durch Betrugshandlungen auf www.shop-ebike.com erlangte Gelder der Geschädigten zu erlangen, wurden diese Gelder auf das vom Einziehungsbeteiligten eröffnete Konto eingezahlt und durch diesen zeitnah abverfügt. Betroffen sind Überweisungen, welche auf folgendes unter dem Namen Einziehungsbeteiligten geführte Konto DE24 1005 0000 1075 1719 69 bei der Berliner Sparkasse (Landesbank Berlin) erfolgt sind. Die unbekannten Täter stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt und durch Pfändung vorläufig gesichert: Bankguthaben i.H.v. 2.191,21 Euro.

Gemäß § 111 l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme. Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Osnabrück, den 30.09.2024

 

gez. Diplom-Rechtspfleger (FH)

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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