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Vorsicht! Unzulässige Finanzangebote durch die gefälschte „Bbetterbank“

OpenIcons (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine ernste Warnung heraus bezüglich unseriöser Finanzgeschäfte angeboten durch die so genannte „Bbetterbank“ bzw. „BBank“. Über deren Online-Präsenz auf bbetterbank.de werden Finanzdienstleistungen wie das Führen von Spar- und Girokonten, die Vergabe von Privatkrediten, Finanzberatungsdienste sowie Angebote im Bereich Investments und Vermögensmanagement angepriesen. Diese Angebote stellen sich allerdings als unzulässig heraus, da die erforderliche Genehmigung durch die BaFin fehlt.

Das Unternehmen behauptet unrechtmäßigerweise, seinen Sitz in Essen zu haben und vermittelt den irreführenden Anschein, als sei es ein von der BaFin reguliertes Bankhaus. Diese Darstellung ist jedoch bewusst täuschend. Tatsächlich unterliegt die Bbetterbank keiner Aufsicht durch die BaFin und steht nicht in Verbindung mit legitimen Banken, die ähnliche Namen tragen könnten.

Es wird zu besonderer Vorsicht geraten. In Deutschland ist für die Erbringung von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin zwingend erforderlich. Das Fehlen einer solchen Genehmigung kann ein Indiz für betrügerische Absichten sein.

Vor der Nutzung von Finanzdienstleistungen sollte daher zwingend geprüft werden, ob das betreffende Unternehmen über die notwendige Genehmigung verfügt. Informationen über regulierte Unternehmen sind in der Datenbank der BaFin einsehbar.

Gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes erfolgt diese Warnung, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor solchen illegalen Angeboten zu schützen.

Offizielle Mitteilung der BaFin:
Warnhinweis: Illegale Finanzdienstleistungen auf bbetterbank.de durch die Bbetterbank

Die BaFin hat festgestellt, dass die Bbetterbank, bekannt auch unter dem Namen BBank und behauptend, aus Essen zu stammen, auf der Webseite bbetterbank.de unerlaubterweise Dienstleistungen im Bereich Spar- und Girokonten, Privatkreditvergabe, Finanzberatung sowie im Investment- und Vermögensmanagement offeriert.

Es wird der falsche Anschein erweckt, dass diese Firmierung von der BaFin beaufsichtigtes, reguläres Bankgeschäft repräsentiert, was nicht der Wahrheit entspricht. Zudem liegt keine Verknüpfung mit autorisierten Instituten vor. Jede Bereitstellung von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen benötigt in Deutschland eine BaFin-Genehmigung. Nicht genehmigte Angebote dieser Art sind kritisch zu betrachten.

Diese Veröffentlichung basiert auf den Vorgaben des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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