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Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRAX-D GmbH

geralt (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren vor dem Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 54/24, betreffend das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16806 eingetragenen TRAX-D GmbH, mit Sitz in der Große Straße 43, 47559 Kranenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Maté Nemes, wohnhaft in Machutusweg 4, 46446 Emmerich am Rhein, ist am 23. September 2024 um 20:01 Uhr eine wichtige Entscheidung getroffen worden.

Die TRAX-D GmbH ist in den Bereichen Logistik, Arbeitnehmerüberlassung, Personenbeförderung sowie im Straßen- und Tiefbau tätig.

Das Gericht hat gemäß den §§ 21, 22 InsO angeordnet, dass Rechtsanwalt Mark Steh, mit Kanzleisitz in der Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wird.

Von diesem Zeitpunkt an sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Ferner wurde den Schuldnern der TRAX-D GmbH (Drittschuldnern) untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Des Weiteren hat das Gericht entschieden, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, untersagt werden, sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Schuldnervermögens und der Sicherung der Insolvenzmasse, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens zu gewährleisten.

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