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BaFin warnt vor zweifelhaften Angeboten auf zinsglueck.com

geralt / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt dringend vor den Angeboten auf der Website zinsglueck.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dieser Seite ohne die erforderliche Genehmigung Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.

Nach den Bestimmungen des deutschen Rechts ist es unabdingbar, dass jedes Unternehmen, das Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, eine offizielle Erlaubnis der BaFin besitzt. Die Betreiber von zinsglueck.com scheinen jedoch ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Zulassung zu agieren, was ein erhebliches Risiko für potenzielle Anleger darstellt.

Die BaFin rät allen Interessenten, vor einer Investition zu prüfen, ob ein Unternehmen offiziell zugelassen ist. Dies kann über die BaFin-Unternehmensdatenbank erfolgen, die umfassende Informationen zu lizenzierten Finanzdienstleistern bereithält.

Diese Warnung erfolgt gemäß § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und dient dem Schutz der Verbraucher vor unseriösen Anbietern und potenziellen finanziellen Verlusten.

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