Staatsanwaltschaft Hof
1550 Js 11898/23
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
verurteilte Person | Frank Rolf Elsner |
Entscheidung | Urteil/Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 17.11.2023, Az: 24 Ds 1550 Js 11898/23, rechtskräftig seit 01.12.2023 |
Einziehungsanordnung | Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 8.124,41 EUR |
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der ehemals Beschuldigte ist Kontoinhaber der Konten mit der IBAN De12 7702 0070 0029 4430 68 und IBAN De60 7702 0070 0363 1065 87 bei der UnidCredit/Hypovereinsbank AG. Im Zeitraum zwischen dem 19.05,2023 und dem 08.08.2023 gingen auf den Konten folgende Geldströme ein:
19.05.2023 von Birgit Hellriegel: 500 €
02.08.2023 von Katrin Schmidt: 300 €
12.06.2023 von Ibrahim Omar: 500 €
14.06.2023 von Irena Mazur: 500 €, von Olga Michalina Janicka: 1215 €
16.06.2023 von Joerg Luegering: 500 €
20.06.2023 von Else Teske: 500 €, von Jana Jager: 800 €
21.06.2023 von Georgi Stefanov Kirov: 800 €
22.06.2023 von nevin Ulucay: 800 €
28.06.2023 von Marion Klepsch: 5023 €, von Andrea Götz-Walter: 910 €
30.06.2023 von Monika Evertz: 10.000 €
05.07.2023 von Mariem Aziz: 1000 €
10.07.2023 von Suaad Jumaa: 4000 €
18.07.2023 von C an Vliet Bakker: 600 €, von Jana Erhardova: 300 €
21.07.2023 von Kaja Eva Toussaint: 574 €
27.07.2023 von M J van Vliet CJ: 1000 €, von Christos Kazaltzis: 500 €
02.08.2023 von Ozra Mehrabadi: 1500 €
07.08.2023 von Annemarie und Konrad Marks: 2500 €
08.08.2023 von Ellen Brigtitte Mill: 1500 €, von Jiri Lazansky 10.000 €
11./12.07.2023 von Ozturk Nulufer: 10.980 €
31.07./02.08.2023 von Joachim Schirmer: 2115 €
27.06./04.07./27.07./10.08.2023 von Nancy Patricia Sperr: 3500 €
27.07./31.07./02.08./11.08.2023 von Yasar Akgül Meryem Akgül: 7500 €
29.06./04.07./12.07./19.07./21.07./26.07./01.08./07.08.2023 von Corinna Klüh: 49.800 €
Diese eingehenden Geldströme stammen aus rechtswidrigen Betrugstaten unbekannter Täter. Die eingehenden Gelder wurden durch den ehemals Beschuldigten umgehend nach deren Eingang auf ausländische Konten in der Schweiz und Bulgarien und auf Kryptokonten abverfügt. Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 8.124,41 EUR gesichert werden. Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Hinweis:
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