Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Unternehmen nicht in jedem Fall Anspruch auf Corona-Hilfen für Mietkosten haben, insbesondere dann nicht, wenn familiäre Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter bestehen. In einem aktuellen Fall klagte eine Hotelbetreiberin gegen das Land Baden-Württemberg, da ihr die Erstattung der Mietkosten verweigert worden war. Das Gericht wies die Klage jedoch ab und betonte, dass die Corona-Hilfen dazu dienen, existenzielle wirtschaftliche Notlagen zu verhindern – und nicht, um familiäre Verbindungen zu fördern. Die Vermieter der Hotelbetreiberin waren eng mit ihr verwandt, weshalb das Land Baden-Württemberg die finanzielle Unterstützung ablehnte.
Gerichtsurteil: Corona-Hilfen nicht automatisch bei familiären Verbindungen
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Maklay62 (CC0), Pixabay