Google hat im Streit um eine Milliardenstrafe vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Sieg errungen. Die EU-Kommission hatte dem Technologie-Riesen im Jahr 2019 eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Milliarden Euro auferlegt, weil Google angeblich seine marktbeherrschende Stellung bei Suchmaschinen-Werbung missbraucht habe. Konkret ging es um den Dienst „AdSense for Search“, mit dem Google laut Kommission den Wettbewerb behindert habe.
Das EuG hob die Strafe jedoch auf und entschied, dass die Kommission nicht ausreichend bewiesen habe, dass Google tatsächlich wettbewerbswidrig gehandelt habe. Dies ist ein herber Rückschlag für die EU, die in den letzten Jahren verstärkt gegen die Marktmacht großer Technologieunternehmen vorgeht. Obwohl die Geldbuße nichtig ist, wurden die grundsätzlichen Feststellungen der Kommission, dass Google eine marktbeherrschende Stellung besitzt, bestätigt.
Die EU-Kommission prüft nun, ob sie das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten wird. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, wie schwierig es ist, in der komplexen Welt der digitalen Wirtschaft Missbrauch von Marktmacht nachzuweisen. Google hingegen feierte das Urteil als Bestätigung, dass das Unternehmen fair und im Einklang mit den europäischen Wettbewerbsvorschriften handele.
Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für den Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft. Google ist längst nicht das einzige Unternehmen, das im Visier der EU-Kommission steht. Auch andere große Technologieunternehmen wie Amazon, Apple und Meta sehen sich mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Wettbewerbspolitik der EU in Zukunft entwickeln wird und ob es der Kommission gelingt, wirksam gegen die Marktmacht dieser Unternehmen vorzugehen.