Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Google triumphiert: EU-Gericht kippt Wettbewerbsstrafe

422737 (CC0), Pixabay

Google hat im Streit um eine Milliardenstrafe vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) einen Sieg errungen. Die EU-Kommission hatte dem Technologie-Riesen im Jahr 2019 eine Geldbuße in Höhe von 1,49 Milliarden Euro auferlegt, weil Google angeblich seine marktbeherrschende Stellung bei Suchmaschinen-Werbung missbraucht habe. Konkret ging es um den Dienst „AdSense for Search“, mit dem Google laut Kommission den Wettbewerb behindert habe.

Das EuG hob die Strafe jedoch auf und entschied, dass die Kommission nicht ausreichend bewiesen habe, dass Google tatsächlich wettbewerbswidrig gehandelt habe. Dies ist ein herber Rückschlag für die EU, die in den letzten Jahren verstärkt gegen die Marktmacht großer Technologieunternehmen vorgeht. Obwohl die Geldbuße nichtig ist, wurden die grundsätzlichen Feststellungen der Kommission, dass Google eine marktbeherrschende Stellung besitzt, bestätigt.

Die EU-Kommission prüft nun, ob sie das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten wird. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, wie schwierig es ist, in der komplexen Welt der digitalen Wirtschaft Missbrauch von Marktmacht nachzuweisen. Google hingegen feierte das Urteil als Bestätigung, dass das Unternehmen fair und im Einklang mit den europäischen Wettbewerbsvorschriften handele.

Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für den Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft. Google ist längst nicht das einzige Unternehmen, das im Visier der EU-Kommission steht. Auch andere große Technologieunternehmen wie Amazon, Apple und Meta sehen sich mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Wettbewerbspolitik der EU in Zukunft entwickeln wird und ob es der Kommission gelingt, wirksam gegen die Marktmacht dieser Unternehmen vorzugehen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

AfD scheitert vor Gericht: Kein Recht auf Ausschussvorsitze

Next Post

Intel-Fabrik und Strompreise: Ein umstrittenes Förderprojekt