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BaFin aktualisiert Umsetzungshinweise zu DORA: Neue Regelungen und englische Übersetzungen veröffentlicht
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BaFin aktualisiert Umsetzungshinweise zu DORA: Neue Regelungen und englische Übersetzungen veröffentlicht

OpenIcons (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Umsetzungshinweise zum IT-Risikomanagement und dem Umgang mit Risiken von IT-Drittparteien umfassend aktualisiert. In ihrer neuesten Mitteilung wurden die Mindestvertragsinhalte angepasst, die Unternehmen im Rahmen des IT-Risikomanagements beachten müssen. Dies erfolgt im Zuge der Veröffentlichung des finalen Berichts zum Entwurf technischer Regulierungsstandards (RTS) zur Untervergabe von Informations- und Kommunikationstechnologie-Dienstleistungen (IKT), die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen – ein zentraler Bestandteil von Artikel 30 Absatz 5 der Digital Operational Resilience Act (DORA).

Um sicherzustellen, dass auch internationale Marktteilnehmer auf dem neuesten Stand sind, hat die BaFin sämtliche Informationen rund um DORA jetzt zusätzlich in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Dies soll eine breitere Zugänglichkeit gewährleisten und den Austausch im globalen Finanzmarkt weiter fördern.

Hintergrund dieser Aktualisierung ist DORA, eine europäische Verordnung, die darauf abzielt, den Finanzmarkt widerstandsfähiger gegen Cyberrisiken und Störungen der Informations- und Kommunikationstechnologie zu machen. Die BaFin übernimmt dabei eine Schlüsselrolle in Deutschland, indem sie als zentrale Meldestelle für Vorfälle aus dem Bereich der IKT fungiert.

Auf ihrer Informationsseite stellt die BaFin fortlaufend aktualisierte Inhalte zu DORA bereit. Diese Seite bietet einen umfassenden Überblick über die neuesten Entwicklungen und Vorgaben, die für Finanzmarktakteure von entscheidender Bedeutung sind. Mit der jüngsten Anpassung zeigt die BaFin erneut, dass sie sich aktiv für die Sicherheit und Stabilität des europäischen Finanzsektors in der digitalen Welt einsetzt.

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