Staatsanwaltschaft Gera
hier: Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der Geschädigten einer Straftat und Information über deren Rechte
930 VRs 831 Js 7085/23
Selbständiges Einziehungsverfahren gegen Frank Lipfert, geb. am 27.11.1971
In dem Strafverfahren Az. 831 Js 7085/23 hat das Amtsgericht Pößneck mit Beschluss vom 22.02.2024 die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 3.551,75 EUR gegen den oben genannten Einziehungsbetroffenen angeordnet. Die Einziehung dieses Geldbetrages dient der Sicherung der Ansprüche der Geschädigten auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 2 StPO. Der Geldbetrag konnte im Rahmen der Vollstreckung gesichert werden.
Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Auf dem Privatgirokonto des Einziehungsbetroffenen bei der Commerzbank AG, IBAN: DE84 2004 1111 0834 0671 00, gingen im Zeitraum vom 31.01.2023 bis 03.02.2023 Überweisungen von diversen Dritten in Höhe von insgesamt 5.538,10 Euro ein, welche überwiegend an ein italienisches Konto weitergeleitet wurden. Die Gelder stammen aus zum Nachteil der Absender durch unbekannt geblieben Täter begangene Betrugstaten.
Darüber hinaus erhielt der Einziehungsbetroffene auf einem weiteren Girokonto bei der Swissquote Bank AG, IBAN: CH39 0878 1000 1933 9910 0, zwischen dem 01.12.2022 und dem 31.12.2022 ebenfalls mehrere Gutschriften von Privatpersonen in Höhe von insgesamt 2.696,33 Euro, welche ebenfalls aus durch unbekannte Täter begangene Betrugstaten zum Nachteil der Absender der Gelder stammen.
Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Ansprüche auf Herausgabe oder Rückübertragung nach § 459h Abs. 1 StPO bei der Staatsanwaltschaft Gera innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Benachrichtigung im Bundesanzeiger anzumelden.
Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 930 VRs 831 Js 7085/23 anzugeben.
Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:
https://staatsanwaltschaften.thueringen.de/themen/informationen-fuer-geschaedigte
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Hinweis:
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