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Insolvenzverfahren gegen MVV Mangler Vermögensverwaltung e.K. eingeleitet: Vorläufige Maßnahmen angeordnet
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Insolvenzverfahren gegen MVV Mangler Vermögensverwaltung e.K. eingeleitet: Vorläufige Maßnahmen angeordnet

derneuemann (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 386/24

Das Amtsgericht Pforzheim hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens gegen Eberhard Hubert Mangler, Inhaber der MVV Mangler Vermögensverwaltung e.K. mit Sitz in der Güterstraße 25, 75177 Pforzheim, erste Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens ergriffen. Um nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, wurde am 11. September 2024 um 11:00 Uhr ein Beschluss gefasst.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Justin aus Pforzheim bestellt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu überwachen. Alle Verfügungen des Schuldners über sein Vermögen sind ab sofort nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam. Zusätzlich wurde der Schuldnerin jegliche Verfügungsgewalt über ihre Bankkonten und Außenstände entzogen. Stattdessen ist es der vorläufigen Insolvenzverwalterin erlaubt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Um die finanzielle Lage des Unternehmens weiter zu stabilisieren, wurden auch alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Zwangsmaßnahmen wurden eingestellt.

Drittschuldner, die Verbindlichkeiten gegenüber der MVV Mangler Vermögensverwaltung e.K. haben, sind nun dazu verpflichtet, Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Rechtsanwältin Tanja Justin hat zudem das Recht, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten und Einsicht in sämtliche Bücher und Unterlagen zu nehmen, um die Vermögensverhältnisse des Schuldners genau zu prüfen. Sie wird überprüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen des Unternehmens erhalten bleibt und in geordneten Bahnen verwaltet wird, bis das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.

Amtsgericht Pforzheim – 11.09.2024

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