Staatsanwaltschaft Berlin
252 Js 5814/20 – 23. August 2024
Herrn
Walid Mirei
ohne festen Wohnsitz
Strafverfahren gegen Sie
Vorwurf: | Wohnungseinbruchdiebstahl in Berlin am 16.06.2020 |
Sehr geehrter Herr Mirei,
das gegen Sie geführte Starfverfahren ist durch Beschluss des Landgerichts Berlin vom 23.12.2021 gemäß § 154 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden.
Hinsichtlich der erlittenen Untersuchungshaft vom 08.02.2021 bis 19.03.2021 wird auf beiliegende Belehrung hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Sommer
Staatsanwalt
Belehrung (gemäß § 9 Abs. I StrEG):
1. |
Wenn Sie durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafvollstreckungsmaßnahme einen Schaden erlitten haben, können Sie beantragen, aus der Staatskasse entschädigt zu werden, soweit das Verfahren gegen Sie eingestellt worden ist. Andere Strafverfolgungsmaßnahmen sind
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2. |
Die Entschädigung ist ausgeschlossen, wenn und soweit Sie die Strafverfolgungsmaßnahme
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3. |
Die Entschädigung kann ganz oder teilweise versagt werden, wenn
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4. |
Ist das Verfahren nach einer Vorschrift eingestellt worden, die dies nach dem Ermessen der Staatsanwaltschaft zulässt, so kann eine Entschädigung gewährt werden, soweit dies nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht. |
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5. |
Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung aufgrund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist. Entschädigung für Vermögensschäden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von 25,00 € übersteigt. |
Über die Verpflichtung zur Entschädigung entscheidet das Amtsgericht Tiergarten.
Die Entscheidung ergeht auf Ihren Antrag. Der Antrag müsste – unter Angabe des Aktenzeichens der Staatsanwaltschaft
(252 Js 5814/20) innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens beim Amtsgericht Tiergarten, eingehen.
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