Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen power42 GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Insolvenzverfahren gegen power42 GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36p IN 5978/24

Im Insolvenzverfahren um die power42 GmbH, mit Sitz c/o Mindspace Kurfürstendamm, Kurfürstendamm 207/208, 10719 Berlin, wurde eine vorläufige Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Marcus Becker und Timm Beyer, und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 168139, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.

Am 9. September 2024 um 15:07 Uhr erließ das Amtsgericht Charlottenburg folgende Anordnungen: Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und einstweilige Verfügungen gegen die power42 GmbH ausgesetzt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Zudem wurden bereits eingeleitete Maßnahmen vorläufig eingestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Otto, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, bestellt. Fortan dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit seiner Zustimmung vorgenommen werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Er wurde auch ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Sonderkonto zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen.

Den Schuldnern der power42 GmbH wurde untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen müssen sie ab sofort alle Zahlungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter richten. Dieser wurde zudem beauftragt, Nachforschungen in den Geschäftsräumen der Schuldnerin durchzuführen und Einsicht in alle relevanten Bücher und Unterlagen zu erhalten, um die Vermögensverhältnisse zu klären.

Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus, und bis dahin bleibt die power42 GmbH unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 09.09.2024.

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