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BaFin warnt vor vestburry.com: Verdacht auf unerlaubte Bankgeschäfte

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den Angeboten der Vestburry/Vestburry GmbH, die über die Website vestburry.com beworben werden. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Betreiber Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten. Besonders brisant: Die Website weist auffallende Ähnlichkeiten mit der der Havenhold GmbH auf, vor der die BaFin bereits am 17. Mai 2024 gewarnt hatte.

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur dann öffentlich angeboten werden, wenn eine offizielle Zulassung durch die BaFin vorliegt. Diese Überprüfung ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Anleger vor unseriösen Angeboten geschützt werden. Unternehmen, die ohne diese Erlaubnis agieren, gefährden das Kapital und das Vertrauen der Anleger.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden dringend dazu aufgerufen, vor einer Investition sorgfältig zu prüfen, ob das betreffende Unternehmen in der BaFin-Unternehmensdatenbank gelistet und zugelassen ist. Die BaFin warnt davor, sich auf unregulierte Anbieter einzulassen, da dies ein erhebliches Risiko darstellt.

Diese Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und soll vor möglichen betrügerischen Machenschaften im Finanzsektor schützen. Anleger sollten stets vorsichtig sein und sich vor einer Entscheidung umfassend informieren.

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