Start Warnhinweise BaFin warnt vor fehlenden Verkaufsprospekten bei Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft

BaFin warnt vor fehlenden Verkaufsprospekten bei Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anhaltspunkte dafür, dass die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft über die Website agrarvis.com Vermögensanlagen öffentlich anbietet, ohne die vorgeschriebenen Verkaufsprospekte zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich um Produkte der Agrarvis Timber Capital I/II/III eG, die unter den Bezeichnungen „Waldportfolio“ und „Geschäftsanteile Agrarvis Timber Capital III“ vermarktet werden.

Nach den Vorgaben des Vermögensanlagengesetzes (§ 6 VermAnlG) ist für solche Angebote ein Prospekt erforderlich, der von der BaFin geprüft und gebilligt werden muss. Dieser Prospekt soll den potenziellen Anlegern die nötigen Informationen liefern, um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen. Für die genannten Produkte der Agrarvis liegt jedoch offenbar kein solcher Prospekt vor, was einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen darstellt. Ausnahmen von der Prospektpflicht sind laut BaFin nicht ersichtlich.

Zum Hintergrund: In Deutschland dürfen Vermögensanlagen nur dann öffentlich angeboten werden, wenn die BaFin den entsprechenden Verkaufsprospekt zuvor geprüft und genehmigt hat. Diese Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen, doch die BaFin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben oder die Seriosität des Emittenten. Für Letzteres sind die Anbieter selbst verantwortlich und müssen dies auch ausdrücklich im Prospekt erwähnen.

Die BaFin rät daher allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen nur auf Grundlage vollständiger und geprüfter Informationen zu tätigen. Ob für eine Vermögensanlage ein gebilligter Verkaufsprospekt vorliegt, lässt sich in der BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ überprüfen.

Verbraucher, die konkrete Hinweise oder Informationen zu den genannten Anbietern haben, wie beispielsweise Vertragsunterlagen oder Kontaktdaten, werden gebeten, diese an die BaFin weiterzuleiten, um die Untersuchung zu unterstützen. Die BaFin nimmt ihre Aufgaben gemäß dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz im öffentlichen Interesse wahr und betont die Bedeutung der Mithilfe der Bevölkerung bei der Aufklärung solcher Fälle.

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