Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds
Jahresbericht zum 29. Februar 2024
Tätigkeitsbericht
Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,
hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Fonds Monega Mikrofinanz & Impact Fonds mit den Anteilklassen Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I) (ISIN DE000A2JQL26) und Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R) (ISIN DE000A2JQL34) für das Geschäftsjahr vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 vor.
Die Gesellschaft hat die Developing World Markets (DWM), Stamford Conneticut, USA, als Fondsmanager für den Fonds bestellt.
Der Monega Mikrofinanz & Impact Fonds investiert insbesondere in Vermögenswerte aus dem Mikrofinanzbereich. Das Sondervermögen muss insgesamt mindestens 51 Prozent seines Wertes in unverbriefte Darlehensforderungen von Mikrofinanz-Instituten oder gegen Mikrofinanz-Institute anlegen. Bis zu insgesamt 95 Prozent des Fondsvolumens dürfen in unverbriefte Darlehensforderungen von regulierten Mikrofinanz-Instituten oder gegen regulierte Mikrofinanz-Institute angelegt werden. Dadurch refinanziert der Fonds indirekt Mikrofinanzinstitute, die mit dem Kapital Mikrokredite in ihren Ländern vergeben können. Darüber hinaus können auch größere (Mikro-) Finanzinstitute sowie Unternehmen/Betriebsgesellschaften in Entwicklungsländern refinanziert werden, die nachhaltige Produkte für arme Bevölkerungsteile zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds werden nach Nachhaltigkeitskriterien verwaltet, d.h. die Auswahl der unverbrieften Darlehensforderungen und Mikrofinanz-Anlagen erfolgt überwiegend mit dem Ziel, einen Beitrag zur Verwirklichung der 17 Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen zu leisten. Es wird nicht in unverbriefte Darlehensforderungen von Mikrofinanz-Instituten oder gegen Mikrofinanz-Institute angelegt, die ihren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Insoweit sind im Rahmen vorgenannter Ausschlusskriterien Investitionen in Portfoliounternehmen, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von Atomenergie und Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generieren, möglich. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, gleichmäßige, angemessene und nachhaltige Wertzuwächse zu erzielen. Die Gesellschaft wird für das Sondervermögen nur solche Vermögensgegenstände erwerben, die Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden.
Der Fonds ist an keine Benchmark gebunden. Je nach Marktlage kann er sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln.
Die Mandatsstruktur zum Berichtsstichtag stellt sich wie folgt dar:
Fondsvermögen | Anteile | Anteilwert | |
---|---|---|---|
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds | 24.508.846,08 EUR | ||
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I) | 13.185.792,48 EUR | 143.429,00 | 91,93 EUR |
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R) | 11.323.053,60 EUR | 249.932,00 | 45,30 EUR |
Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:
Tageswert EUR | Tageswert % FV | |
---|---|---|
Derivate | -75.588,76 | -0,31 % |
Kasse / Forder. u. Verbindl. | 3.969.152,03 | 16,19 % |
Loans | 20.615.282,81 | 84,11 % |
Summe | 24.508.846,08 | 100,00 % |
Die Anteilklasse (I) konnte im Berichtszeitraum eine Performance in Höhe von 0,71 % erzielen. Im gleichen Zeitraum erzielte die Anteilklasse (R) eine Performance in Höhe von 0,24 %.
Übersicht über die Wertentwicklung * :
* Berechnung der Wertentwicklung nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags bzw. Rücknahmeabschlags und unter der Annahme der Reinvestition aller Ausschüttungen. Individuelle Kosten wie beispielsweise Gebühren, Provisionen und andere Entgelte sind in der Darstellung nicht berücksichtigt und würden sich bei Berücksichtigung negativ auf die Wertentwicklung auswirken. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.
Performance im | Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I) | Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R) |
---|---|---|
März 23 | 0,16% | 0,11% |
April 23 | 0,13% | 0,11% |
Mai 23 | 0,37% | 0,33% |
Juni 23 | 0,20% | 0,15% |
Juli 23 | 0,26% | 0,22% |
August 23 | 0,27% | 0,24% |
September 23 | 0,22% | 0,17% |
Oktober 23 | -2,21% | -2,25% |
November 23 | 0,25% | 0,22% |
Dezember 23 | 0,24% | 0,20% |
Januar 24 | 0,44% | 0,40% |
Februar 24 | 0,40% | 0,35% |
Geschäftsjahr | 0,71% | 0,24% |
Die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse (I) lag im Berichtszeitraum bei 2,82 %. Die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse (R) lag im Berichtszeitraum bei 2,83 %.
Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse (I) ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 371.351,13 Euro realisiert. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Loans, Devisenerfolg aus Fremdwährungskonten und Devisentermingeschäften zurückzuführen.
Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse (R) ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von 320.149,81 Euro realisiert. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Loans, Devisenerfolg aus Fremdwährungskonten und Devisentermingeschäften zurückzuführen.
Aus der im Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV genannten Verwaltungsvergütung der KVG zahlt die KVG eine Basisvergütung in Höhe von 86.614,77 EUR an den Asset Manager.
Die Berichtserstattung nach Offenlegungsverordnung sowie der EU-Taxonomieverordnung im Berichtszeitraum sind dem Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 202/852 genannten Finanzprodukten“ zu entnehmen.
Die Wertentwicklung des Fonds kann durch folgende Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden:
Der Angriff Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 wirkt sich nach wie vor auch auf das Kapitalmarktumfeld aus. Insbesondere die Veränderung von Rohstoffpreisen als auch die allgemeine Risikoaversion durch mögliche weitere Eskalation oder Verknappung des Rohstoffangebots können zu stärkeren Schwankungen führen. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens hängen somit auch an Verlauf und Dauer des Krieges und den Handlungen der weiteren (geld-)politischen und wirtschaftlichen Akteure. Insofern unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung des Sondervermögens erhöhten Schwankungsrisiken.
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in ein Investmentvermögen typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch mögliche Auswirkungen aus Russlands Krieg gegen die Ukraine, wobei deren unklare noch nicht absehbare ökonomische Folgen diese Risiken zusätzlich negativ beeinflussen können:
Allgemeine Risiken im Zusammenhang mit Anlagen in Entwicklungs- und Schwellenländern
Entwicklungs- und Schwellenländer befinden sich in einem politischen und wirtschaftlichen Entwicklungsprozess, mit dem Risiken verbunden sein können. Investitionen in diesen Ländern können durch politische und wirtschaftliche Veränderungen negativ beeinflusst werden. Auch können z.B. Wechselkursänderungen, Steueränderungen, Regulierungen ausländischer Kapitalanlagen oder Börsenkontrollen die Marktfähigkeit der für das Sondervermögen erworbenen Vermögensgegenstände negativ beeinträchtigen.
In Entwicklungs- und Schwellenländer sind die Märkte in der Regel nur in geringem Umfang kapitalisiert und tendieren daher dazu, volatil und illiquide zu sein, was sich negativ auf den Kurswert von Wertpapieren von Emittenten aus Entwicklungs- und Schwellenländern auswirken kann.
Im Gegensatz zu Märkten und Unternehmen in Industriestaaten unterliegen Märkte und Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern in wesentlich geringerem Umfang einer staatlichen Aufsicht und einer gesicherten Rechtsordnung. So erfüllen z.B. die Buchhaltungs-, Rechnungsprüfungs- und Reportingstandards in Entwicklungs- und Schwellenländern in der Regel nicht die Standards von Industriestaaten.
Der Besitzanspruch von Dritten oder betreffenden Emittenten kann in bestimmten Ländern und für bestimmte Wertpapiere, die Bestandteil des Portfolios sind, auf Grund möglicher Unzulänglichkeiten der geltenden Gesetze und Bestimmungen in Frage gestellt werden.
In Schwellenländern ist die Funktionsweise von Abwicklungssystemen (Clearing-Systemen) nicht immer gewährleistet. Dadurch kann es zu Verzögerungen der Abwicklung kommen und Wertpapiertransaktionen des Sondervermögens können auf Grund von Ausfällen oder Störungen des Systems gefährdet sein. Nach Marktpraxis kann es erforderlich sein, dass die Bezahlung vor dem Erhalt der Wertpapiere oder die Lieferung der Wertpapiere vor Eingang der Zahlung erfolgen muss. Hier besteht das Risiko eines Wertverlustes für das Sondervermögen, wenn eine der Gegenparteien der Transaktion ausfällt.
Risiken im Zusammenhang mit Mikrofinanzinstituten und damit verbundenen Mikrosektoreinrichtungen
Größtenteils wird das Sondervermögen Kreditforderungen in der Form unverbriefter Darlehensforderungen zur Refinanzierung von Mikrofinanzinstituten erwerben, die weder an einer Börse notiert sind, noch an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, der regelmäßig geöffnet und anerkannt ist und der Öffentlichkeit zugänglich ist (geregelter Markt). Darüber hinaus kann das Sondervermögen Schuldverschreibungen dieser Institute erwerben. Es ist damit zu rechnen, dass diese Kredite und Schuldtitel keinerlei Kontrolle durch eine Regulierungsbehörde unterliegen.
In der Regel gibt es für den Handel mit Kreditemissionen durch Mikrofinanzinstitute keinen organisierten Sekundärmarkt, so dass die Liquidität dieser Finanzinstrumente stark eingeschränkt sein kann.
Im Allgemeinen gibt es keine international anerkannten öffentlichen Ratings für Mikrofinanzinvestitionen, so dass Anlageentscheidungen oft aufgrund von Bewertungen örtlich anerkannter auf Mikrofinanz spezialisierter Rating-Agenturen oder lediglich aufgrund von internen Bewertungen des Kreditrisikos getroffen werden. Das Länderrisiko wird hierbei nicht unbedingt berücksichtigt.
Bonitäts-/Insolvenzrisiko der Mikrofinanzinstitute, deren unverbriefte Darlehensforderungen das Sondervermögen erwirbt oder deren Schuldtitel das Sondervermögen hält.
Die Mikrofinanzinstitute vergeben Mikrokredite an Kleinunternehmen, die sich meist in einem frühen Gründungsstadium befinden und über keine oder eine nur geringe Geschäftserfahrung verfügen. Oftmals wird umfangreiches zusätzliches Kapital für ihre Entwicklung benötigt. Die Fähigkeit der Mikrofinanzinstitute zur Rückzahlung der Refinanzierungskredite und -schuldtitel hängt ganz wesentlich von der Zahlungsfähigkeit und -moral der Kreditnehmer der Mikrofinanzinstitute ab. Es kann daher keine Zusicherung gegeben werden, dass die Finanzierung der Kreditvergaben der Mikrofinanzinstitute durch das Sondervermögen für diesen gewinnbringend sein wird.
Darüber hinaus kann sich die Realisierung der erworbenen Forderungen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht schwierig gestalten, da die Rechtssysteme der jeweiligen Entwicklungs-und Schwellenländer nicht hinreichend ausgestaltet sind. Entsprechend ist die Durchsetzung von in Deutschland zugunsten des Sondervermögens erlassenen Vollstreckungstiteln in Entwicklungs- und Schwellenländern nicht immer gewährleistet.
Risiken im Zusammenhang mit der Portfoliobewertung
Das Fehlen eines aktiven öffentlichen Marktes für Wertpapiere und Finanzinstrumente macht die Bewertung von Anlagen des Sondervermögens zur Ermittlung seines Nettoinventarwertes schwieriger und subjektiver. Wir verweisen hierzu ergänzend auf den Anhang.
Mit der Anlage in unverbriefte Darlehensforderungen verbundene Risiken
Unverbriefte Darlehensforderungen im Mikrofinanzsektor werden überwiegend durch spezialisierte Finanzintermediäre (sog. „Fronting Banks“) angeboten. Diese vergeben die Darlehen als eigene Darlehen an die Mikrofinanzinstitute und treten dann die so entstandene Darlehensforderung an das Sondervermögen ab. Bei dem Erwerb von unverbrieften Darlehensforderungen stehen hierbei aufgrund des sehr begrenzten Marktumfeldes nur eine sehr begrenzte Zahl an Vertragspartnern zur Verfügung. Zudem entstehen bei dem Erwerbsvorgang einer unverbrieften Darlehensforderung über eine Fronting Bank operative Risiken im Rahmen der Zahlungsabwicklung, da die Kaufpreise für die Forderungen auf die Konten der Fronting Bank transferiert werden müssen bevor das Darlehen ausgegeben wird und die Mikrofinanzinstitute die Zinszahlungen nach dem Erwerb durch das Sondervermögen dann auf die Konten des Sondervermögens und nicht mehr auf die Konten der Fronting Bank leisten muss. Ggf. müssen etwaige an falsche Konten gezahlte Beträge auf die Fondskonten aufwändig weitergeleitet werden, was zu Zeitverzögerungen und Abwicklungsrisiken führen kann. Dies – und die Abwicklung des Kaufpreises der Darlehensforderung – wird dazu führen, dass das Sondervermögen kurzzeitig auch dem Insolvenzrisiko der Fronting Bank ausgesetzt sein wird.
Unverbriefte Darlehensforderungen können mangels eines liquiden Marktes darüber hinaus schwer veräußerbar sein. Aufgrund der fehlenden Verbriefung kann sich der Veräußerungsvorgang zudem aufwendiger und langwieriger gestalten als z. B. bei Wertpapieren. Kauft das Sondervermögen eine Forderung auf und wird der Schuldner anschließend zahlungsunfähig, so können die Erträge aus der Forderung hinter dem dafür gezahlten Kaufpreis zurückbleiben und für das Sondervermögen entsteht ein Verlust. Die Erträge können auch durch unvorhergesehene Kosten für die Beitreibung der Forderung geschmälert werden. Da die Gesellschaft als Gläubiger in einen bereits bestehenden Darlehensvertrag eintritt, kann auch bei sorgfältiger Prüfung nicht ausgeschlossen werden, dass dem Schuldner Kündigungs-, Anfechtungs- oder ähnliche Rechte zustehen, durch die der Darlehensvertrag zum Nachteil des Sondervermögens geändert wird.
Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:
Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann die Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls Verluste erleiden.
Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein.
Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden.
Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie.
Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar.
Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.
Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen.
Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden bzw. müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden.
Durch die Verwendung von Derivaten können potenzielle Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind und sogar die Einschusszahlungen überschreiten können. Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannten over-the-counter (OTC)–Geschäften, können folgende Risiken auftreten:
Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesellschaft die für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräußern kann.
Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann aufgrund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht möglich oder mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Währungsrisiko
Sofern Vermögenswerte eines Fonds in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Fonds.
Eine Vermögensaufstellung über das Portfolio zum 29. Februar 2024 sowie eine Übersicht über während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, finden Sie auf den Folgeseiten dieses Berichts.
Anmerkungen
Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen.
WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.
Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind.
Ergänzende Angaben nach der Aktionärsrichtlinie:
Portfolioumschlagsrate in Prozent: 0,00
Nähere Angaben hinsichtlich unseres Umgangs mit Stimmrechten, Interessenkonflikten sowie der mittel- und langfristigen Entwicklung der Investments bei der Anlageentscheidung finden Sie auf unserer Internetpräsens unter www.monega.de/mitwirkungspolitik.
Vermögensübersicht
Kurswert | % des | ||
in EUR | Fondsver- | ||
mögens | |||
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. | |||
I. Vermögensgegenstände | 24.543.183,60 | 100,14 | |
1. Aktien | 0,00 | 0,00 | |
2. Anleihen | 0,00 | 0,00 | |
3. Derivate | -75.588,76 | -0,31 | |
Devisen-Derivate | -75.588,76 | -0,31 | |
4. Forderungen | 426.428,74 | 1,74 | |
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen | 0,00 | 0,00 | |
6. Bankguthaben | 3.577.060,81 | 14,59 | |
7. Sonstige Vermögensgegenstände | 20.615.282,81 | 84,11 | |
Unverbriefte Darlehensforderungen | 20.615.282,81 | 84,11 | |
II. Verbindlichkeiten | -34.337,52 | -0,14 | |
Sonstige Verbindlichkeiten | -34.337,52 | -0,14 | |
III. Fondsvermögen | 24.508.846,08 | 100,00 | *) |
Vermögensaufstellung
Gattungsbezeichnung ISIN Markt |
Stück bzw. | Bestand | Käufe/ | Verkäufe/ | Kurs | Kurswert | % des | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Anteile | 29.02.2024 | Zugänge | Abgänge | in EUR | Fondsver- | |||
bzw. Whg. | im Berichtszeitraum | mögens | ||||||
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. | ||||||||
Unverbriefte Darlehensforderungen | 20.615.282,81 | 84,11 | ||||||
Euro | 10.122.316,99 | 41,30 | ||||||
3,4% KEP MFL 2021/2024 | EUR | 333.334,00 | – | 166.666 | % | 100,000 | 333.334,00 | 1,36 |
3.25% MI-BOSPO MFL 21/24 | EUR | 750.000,00 | – | 750.000 | % | 100,000 | 750.000,00 | 3,06 |
3.9% FINCA KOSOVO MFL 21/24 | EUR | 437.500,00 | – | 437.500 | % | 100,000 | 437.500,00 | 1,79 |
4,6% CJSC ¿HUMO¿ 23/25 | EUR | 800.000,00 | – | – | % | 100,000 | 800.000,00 | 3,26 |
4.3% FONDI BESA MFL 21/24 | EUR | 250.000,00 | – | 500.000 | % | 100,000 | 250.000,00 | 1,02 |
4.5% FIDELIS FINANCE MFL 20/23 | EUR | 416.666,66 | – | 83.333 | % | 50,000 | 208.333,33 | 0,85 |
4.5% NOA MFL 21/24 | EUR | 166.668,00 | – | 333.332 | % | 100,000 | 166.668,00 | 0,68 |
4.5% NOA MFL 21/24 | EUR | 500.000,00 | – | – | % | 100,000 | 500.000,00 | 2,04 |
4.65% MICROINVEST MFL 21/24 | EUR | 270.833,33 | – | 541.667 | % | 100,000 | 270.833,33 | 1,11 |
5.0% ROCREDIT MFL 21/24 | EUR | 614.814,33 | – | 1.229.629 | % | 100,000 | 614.814,33 | 2,51 |
5.5% ROCREDIT MFL 22/25 | EUR | 316.667,00 | 316.667 | – | % | 100,000 | 316.667,00 | 1,29 |
5.65% PREMIER KENYA MFL 23/25 | EUR | 850.000,00 | 850.000 | – | % | 100,000 | 850.000,00 | 3,47 |
5% MKD SARAJEVO MFL 23/26 | EUR | 500.000,00 | 250.000 | – | % | 100,000 | 500.000,00 | 2,04 |
6% TBC LEASING MMI LOAN 23/26 | EUR | 900.000,00 | 900.000 | – | % | 100,000 | 900.000,00 | 3,67 |
6ME+2,75% FONDI MFL 23-26 | EUR | 250.000,00 | 250.000 | – | % | 100,000 | 250.000,00 | 1,02 |
6ME+4% MICRO. MFL 23/25 | EUR | 270.000,00 | 270.000 | – | % | 100,000 | 270.000,00 | 1,10 |
6MEUR. +3.50% AGRICOVER23/26 | EUR | 800.000,00 | 800.000 | – | % | 100,000 | 800.000,00 | 3,26 |
7.0% SINDHUJA MFL 23-26 | EUR | 800.000,00 | 800.000 | – | % | 100,000 | 800.000,00 | 3,26 |
EUR.+3,5% AFK MFL 2023/26 | EUR | 500.000,00 | – | – | % | 100,000 | 500.000,00 | 2,04 |
EUR. +3.30% KEP MFL 23/26 | EUR | 166.667,00 | 166.667 | – | % | 100,000 | 166.667,00 | 0,68 |
EUR.+ 3% FIN.KOSOVO 24/27 | EUR | 437.500,00 | 437.500 | – | % | 100,000 | 437.500,00 | 1,79 |
US-Dollar | 10.492.965,82 | 42,81 | ||||||
5.0% EVN FINANCE IFIN 22/25 | USD | 500.000,00 | – | – | % | 100,000 | 462.043,15 | 1,89 |
5.5% LOLC MFL 22/25 | USD | 850.000,00 | – | – | % | 100,000 | 785.473,36 | 3,20 |
6,65% BANCO VISIONFUND 23/26 | USD | 500.000,00 | 500.000 | – | % | 100,000 | 462.043,15 | 1,89 |
6,75% FINEXPAR IFIN 21/24 | USD | 1.125.000,00 | – | – | % | 100,000 | 1.039.597,10 | 4,24 |
6.10% AMRET MFL 22/25 | USD | 550.000,00 | – | – | % | 100,000 | 508.247,47 | 2,07 |
6.5% BANCO SOLIDARIO MFL 22/25 | USD | 500.000,00 | – | – | % | 100,000 | 462.043,15 | 1,89 |
6.5% JARDIN AZUYAO MFL 23/26 | USD | 500.000,00 | 500.000 | – | % | 100,000 | 462.043,15 | 1,89 |
7,25% DAVR UZ MFL 23/25 | USD | 800.000,00 | 800.000 | – | % | 100,000 | 739.269,05 | 3,02 |
7,4% ENLANCE AMC MFL 23-26 | USD | 500.000,00 | 500.000 | – | % | 100,000 | 462.043,15 | 1,89 |
7.1% ENLACE MFL 23-25 | USD | 500.000,00 | 500.000 | – | % | 100,000 | 462.043,15 | 1,89 |
7.5 % ALTERNATIVA 19 MFL 19/22 | USD | 333.334,00 | – | – | % | 0,000 | 0,03 | 0,00 |
7.5% PROGRESEMOS MFL 19/22 | USD | 1.000.000,00 | – | – | % | 0,000 | 0,01 | 0,00 |
7.50% EQUIPATE MFL 19/21 | USD | 500.000,00 | – | – | % | 0,000 | 0,05 | 0,00 |
7.50% EQUIPATE MFL 19/21 | USD | 600.000,00 | – | – | % | 0,000 | 0,06 | 0,00 |
7.50% MAHA AGRICULT. MFL 20/22 | USD | 1.250.000,00 | – | – | % | 30,000 | 346.532,37 | 1,41 |
7% CHAMROEUN MFL 2023-2025 | USD | 500.000,00 | 500.000 | – | % | 100,000 | 462.043,15 | 1,89 |
7% LOLC MY.MICROFIN. MFL 20/22 | USD | 692.920,52 | – | – | % | 30,000 | 192.095,51 | 0,78 |
8.0% ASHV FIN. MFL 22/25 | USD | 800.000,00 | – | – | % | 100,000 | 739.269,05 | 3,02 |
8.0% SONATA FIN.PR. MFL 22/25 | USD | 850.000,00 | – | – | % | 100,000 | 785.473,36 | 3,20 |
8.5 % ALTERN.19 MFL 21/22 | USD | 666.666,66 | – | – | % | 0,000 | 0,01 | 0,00 |
8.5% FAMA MFL 22/25 | USD | 250.000,00 | – | 250.000 | % | 100,000 | 231.021,58 | 0,94 |
8.5% FAMA MFL 23/26 | USD | 250.000,00 | 250.000 | – | % | 100,000 | 231.021,58 | 0,94 |
8.50% FDL MFL 22/24 | USD | 250.000,00 | – | 250.000 | % | 100,000 | 231.021,58 | 0,94 |
8.75% FDL MFL 23/26 | USD | 250.000,00 | 250.000 | – | % | 100,000 | 231.021,58 | 0,94 |
8.75% FUNDESER MFL 22/25 | USD | 500.000,00 | 500.000 | – | % | 100,000 | 462.043,15 | 1,89 |
LIBOR6M+4.90% TR.CAP MFL 21/24 | USD | 297.086,67 | 250.000 | 619.579 | % | 100,000 | 274.533,72 | 1,12 |
SOFR6M+3.67% XACBANK MFL 22/25 | USD | 500.000,00 | – | – | % | 100,000 | 462.043,15 | 1,89 |
Derivate | -75.588,76 | -0,31 | ||||||
Devisen-Derivate | ||||||||
Devisenterminkontrakte | -75.588,76 | -0,31 | ||||||
USD/EUR 2.200.000,00 OTC |
39.329,05 | 0,16 | ||||||
USD/EUR 2.300.000,00 OTC |
-22.230,43 | -0,09 | ||||||
USD/EUR 3.800.000,00 OTC |
-43.394,61 | -0,18 | ||||||
USD/EUR 3.833.000,00 OTC |
-49.292,77 | -0,20 | ||||||
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds | 3.577.060,81 | 14,59 | ||||||
Bankguthaben | 3.577.060,81 | 14,59 | ||||||
EUR-Guthaben bei: | ||||||||
Verwahrstelle | ||||||||
DZ BANK AG DEUTSCHE ZENTRAL-GENOSSENSCHAFTSBANK,FRANKFURT AM MAIN | EUR | 2.941.656,06 | % | 100,000 | 2.941.656,06 | 12,00 | ||
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen | ||||||||
DZ BANK AG DEUTSCHE ZENTRAL-GENOSSENSCHAFTSBANK,FRANKFURT AM MAIN | USD | 687.603,25 | % | 100,000 | 635.404,75 | 2,59 | ||
Sonstige Vermögensgegenstände | 426.428,74 | 1,74 | ||||||
ZINSANSPRÜCHE | EUR | 384.762,06 | 384.762,06 | 1,57 | ||||
FORDERUNGEN AUS SCHWEBENDEN GESCHÄFTEN | EUR | 41.666,68 | 41.666,68 | 0,17 | ||||
Sonstige Verbindlichkeiten | -34.337,52 | -0,14 | ||||||
VERBINDLICHKEITEN AUS SCHWEBENDEN GESCHÄFTEN | EUR | -3.500,00 | -3.500,00 | -0,01 | ||||
KOSTENABGRENZUNGEN | EUR | -30.837,52 | -30.837,52 | -0,13 | ||||
Fondsvermögen | EUR | 24.508.846,08 | 100,00*) |
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I) | |
ISIN | DE000A2JQL26 |
Fondsvermögen (EUR) | 13.185.792,48 |
Anteilwert (EUR) | 91,93 |
Umlaufende Anteile (STK) | 143.429,00 |
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R) | |
ISIN | DE000A2JQL34 |
Fondsvermögen (EUR) | 11.323.053,60 |
Anteilwert (EUR) | 45,30 |
Umlaufende Anteile (STK) | 249.932,00 |
Angaben für die Zeichnungsverpflichtungen
Für die unten stehenden Vermögensgegenstände bestehen aufgrund von Zeichnungsvereinbarungen offene unwiderrufliche Verpflichtungen des Sondervermögens:
Gattungsbezeichnung | offene Verpflichtungen in EUR | offene Verpflichtungen in Fremdwährung |
0,0000 % Commitment Euribor + 3% Finca Kosovo MFL 24/27 | 437.500,00 EUR | |
0,0000 % Commitment 6M Euribor + 2.75% Fondi BESA MFL 23-26 | 250.000,00 EUR | |
1,0000 % Commitment LIBOR 6M+4.90% Transcapital MFL 21/24 | 77.007,81 EUR | 83.334,00 USD |
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 29.02.2024 oder letztbekannte.
Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 29.02.2024 | ||
US-Dollar | (USD) | 1,08215 = 1 (EUR) |
Marktschlüssel
c) OTC | Over-the-Counter |
Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der „Vermögensaufstellung“ und in den „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ enthalten.
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): | ||||
Gattungsbezeichnung | ISIN | Stück bzw. | Käufe/ | Verkäufe/ |
Anteile | Zugänge | Abgänge | ||
bzw. Whg. | ||||
Unverbriefte Darlehensforderungen | ||||
Euro | ||||
4.5% PREMIER KENYA MFL 21/23 | EUR | – | 1.000.000 | |
US-Dollar | ||||
6.775%ALIANZA D.VALLE MFL21-23 | USD | – | 1.000.000 |
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe) | ||
Gattungsbezeichnung | Stück bzw. | Volumen in |
Anteile | 1.000 | |
bzw. Whg. | ||
Terminkontrakte | ||
Devisenterminkontrakte (Verkauf) | EUR | 9.064 |
USD/EUR | EUR | 9.064 |
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)
EUR | ||
insgesamt | ||
Anteile im Umlauf | 143.429,00 | |
I. Erträge | ||
1. Dividenden inländischer Aussteller | 0,00 | |
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) | 0,00 | |
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren | 0,00 | |
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) | 0,00 | |
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | 74.552,97 | |
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) | 0,00 | |
7. Erträge aus Investmentanteilen | 0,00 | |
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften | 0,00 | |
9. Abzug ausländischer Quellensteuer | 0,00 | |
10. Sonstige Erträge | 685.826,92 | |
Summe der Erträge | 760.379,89 | |
II. Aufwendungen | ||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen | 0,00 | |
2. Verwaltungsvergütung | -171.107,31 | |
3. Verwahrstellenvergütung | -15.887,35 | |
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -10.938,69 | |
5. Sonstige Aufwendungen | -18.270,20 | |
Summe der Aufwendungen | -216.203,55 | |
III. Ordentlicher Nettoertrag | 544.176,34 | |
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||
1. Realisierte Gewinne | 345.488,35 | |
2. Realisierte Verluste | 25.862,78 | |
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | 371.351,13 | |
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 915.527,47 | |
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | -253.950,20 | |
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | -574.445,12 | |
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -828.395,32 | |
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | 87.132,15 |
Ertrags- und Aufwandsrechnung
(inkl. Ertragsausgleich)
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)
EUR | ||
insgesamt | ||
Anteile im Umlauf | 249.932,00 | |
I. Erträge | ||
1. Dividenden inländischer Aussteller | 0,00 | |
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) | 0,00 | |
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren | 0,00 | |
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) | 0,00 | |
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | 64.155,29 | |
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) | 0,00 | |
7. Erträge aus Investmentanteilen | 0,00 | |
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften | 0,00 | |
9. Abzug ausländischer Quellensteuer | 0,00 | |
10. Sonstige Erträge | 590.212,43 | |
Summe der Erträge | 654.367,72 | |
II. Aufwendungen | ||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen | 0,00 | |
2. Verwaltungsvergütung | -198.554,61 | |
3. Verwahrstellenvergütung | -13.672,19 | |
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -9.413,24 | |
5. Sonstige Aufwendungen | -16.132,85 | |
Summe der Aufwendungen | -237.772,89 | |
III. Ordentlicher Nettoertrag | 416.594,83 | |
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||
1. Realisierte Gewinne | 297.695,51 | |
2. Realisierte Verluste | 22.454,30 | |
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | 320.149,81 | |
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 736.744,64 | |
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | -221.393,62 | |
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | -496.732,85 | |
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -718.126,47 | |
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | 18.618,17 |
Entwicklungsrechnung
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)
EUR | ||
insgesamt | ||
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres | 13.796.566,87 | |
1. Ausschüttung für das Vorjahr | -238.845,78 | |
2. Zwischenausschüttungen | 0,00 | |
3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) | -466.199,73 | |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen | 1.045.973,97 | |
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen | -1.512.173,70 | |
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | 7.138,97 | |
5. Ergebnis des Geschäftsjahres | 87.132,15 | |
davon nicht realisierte Gewinne | -253.950,20 | |
davon nicht realisierte Verluste | -574.445,12 | |
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres | 13.185.792,48 |
Entwicklungsrechnung
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)
EUR | ||
insgesamt | ||
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres | 11.735.081,12 | |
1. Ausschüttung für das Vorjahr | -208.750,68 | |
2. Zwischenausschüttungen | 0,00 | |
3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) | -234.215,92 | |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen | 46.882,24 | |
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen | -281.098,16 | |
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | 12.320,91 | |
5. Ergebnis des Geschäftsjahres | 18.618,17 | |
davon nicht realisierte Gewinne | -221.393,62 | |
davon nicht realisierte Verluste | -496.732,85 | |
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres | 11.323.053,60 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)
28.02.2021 | 28.02.2022 | 28.02.2023 | 29.02.2024 | |
Vermögen in Tsd. EUR | 20.747 | 19.333 | 13.797 | 13.186 |
Anteilwert in EUR | 98,71 | 89,29 | 92,94 | 91,93 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)
28.02.2021 | 28.02.2022 | 28.02.2023 | 29.02.2024 | |
Vermögen in Tsd. EUR | 12.466 | 11.373 | 11.735 | 11.323 |
Anteilwert in EUR | 49,19 | 44,40 | 46,01 | 45,30 |
Verwendungsrechnung
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)
EUR | EUR | |
insgesamt | pro Anteil | |
Anteile im Umlauf | 143.429,00 | |
I. Für die Ausschüttung verfügbar | 970.128,76 | 6,76 |
1. Vortrag aus dem Vorjahr | 54.601,29 | 0,38 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 915.527,47 | 6,38 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen | 0,00 | 0,00 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | 425.951,97 | 2,97 |
1. Der Wiederanlage zugeführt | 0,00 | 0,00 |
2. Vortrag auf neue Rechnung | 425.951,97 | 2,97 |
III. Gesamtausschüttung | 544.176,79 | 3,79 |
1. Zwischenausschüttung | 0,00 | 0,00 |
2. Endausschüttung | 544.176,79 | 3,79 |
Verwendungsrechnung
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)
EUR | EUR | |
insgesamt | pro Anteil | |
Anteile im Umlauf | 249.932,00 | |
I. Für die Ausschüttung verfügbar | 736.744,64 | 2,95 |
1. Vortrag aus dem Vorjahr | 0,00 | 0,00 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 736.744,64 | 2,95 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen | 0,00 | 0,00 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | 320.150,48 | 1,28 |
1. Der Wiederanlage zugeführt | 0,00 | 0,00 |
2. Vortrag auf neue Rechnung | 320.150,48 | 1,28 |
III. Gesamtausschüttung | 416.594,16 | 1,67 |
1. Zwischenausschüttung | 0,00 | 0,00 |
2. Endausschüttung | 416.594,16 | 1,67 |
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte | ||
zugrundeliegende Exposure | EUR | 11.211.939,20 |
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte, sofern außerbörslich |
DZ BANK AG DEUTSCHE ZENTRAL GENOSSENSCHAFTSBANK |
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen | 0,00 % |
Bestand der Derivate am Fondsvermögen | -0,31 % |
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.
Sonstige Angaben
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I) | |
ISIN | DE000A2JQL26 |
Fondsvermögen (EUR) | 13.185.792,48 |
Anteilwert (EUR) | 91,93 |
Umlaufende Anteile (STK) | 143.429,00 |
Ausgabeaufschlag | bis zu 3,00%, derzeit 1,00% |
Verwaltungsvergütung (p.a.) | bis zu 1,50%, derzeit 0,85% |
Mindestanlagesumme (EUR) | 25.000,00 |
Ertragsverwendung | Ausschüttung |
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R) | |
ISIN | DE000A2JQL34 |
Fondsvermögen (EUR) | 11.323.053,60 |
Anteilwert (EUR) | 45,30 |
Umlaufende Anteile (STK) | 249.932,00 |
Ausgabeaufschlag | bis zu 3,00%, derzeit 3,00% |
Verwaltungsvergütung (p.a.) | bis zu 1,50%, derzeit 1,30% |
Mindestanlagesumme (EUR) | keine |
Ertragsverwendung | Ausschüttung |
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände
Für die meisten im Sondervermögen enthaltenen Vermögensgegenstände (unverbriefte Darlehensforderungen / Mikrofinanzkredite) ist kein liquider Markt vorhanden, über den die Bildung eines Marktpreises und dessen Nutzung für die Bewertung möglich wäre. Die Gesellschaft bewertet diese daher grundsätzlich zum Nominalwert und passt diesen ggf. an. Dabei werden bestimmte Annahmen und Kennzahlen bzw. Risikoszenarien unterstellt und in Abhängigkeit vom Eintritt vordefinierter Leistungsstörungen und weiterer risikorelevanter Indikatoren das betroffene Darlehen in einem mehrstufigen Modell abgewertet. Sofern sich die Verletzung der risikorelevanten Indikatoren als temporär erweist, ist eine Zuschreibung möglich. Im Fall von Darlehensforderungen gegenüber sog. OPCOS (operational companies= Unternehmensdarlehen) werden die unverbrieften Darlehensforderungen mittels eines quantitativen Modells und Ratingverfahrens klassifiziert und in die Bewertung einbezogen. Die Gesellschaft kann ggf. im Rahmen des gesellschaftsinternen Gremiums („Pricing Komitee“) eine abweichende Regelung treffen. Das Fehlen eines aktiven öffentlichen Marktes für Wertpapiere und Finanzinstrumente macht die Bewertung von Anlagen des Sondervermögens zur Ermittlung seines Nettoinventarwertes schwieriger und subjektiver. Ein fehlender öffentlicher Markt zieht entsprechende Marktpreisrisiken bzw. das Risiko von Bewertungsspannen nach sich. Die Bewertung der Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.
Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).
Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV).
Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.
Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV).
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).
Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.
Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote
Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.
Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in wesentlichem Umfang (mehr als 10 %).
Transaktionskosten | EUR | 1.051,89 |
Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I) |
Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) | 1,64 % |
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R) |
Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) | 2,09 % |
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)
Wesentliche sonstige Erträge: | ||
Zinsen aus Schuldscheindarlehen/Loans | EUR | 685.825,01 |
Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen: | ||
Verwaltungsvergütung KVG | EUR | -112.587,31 |
Basisvergütung Asset Manager | EUR | -58.520,00 |
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager | EUR | 0,00 |
Wesentliche sonstige Aufwendungen: | ||
Gebühren externer Dienstleister, z.B. V&R, S&P | EUR | -9.222,05 |
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)
Wesentliche sonstige Erträge: | ||
Zinsen aus Schuldscheindarlehen/Loans | EUR | 590.210,78 |
Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen: | ||
Verwaltungsvergütung KVG | EUR | -148.187,44 |
Basisvergütung Asset Manager | EUR | -50.367,17 |
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager | EUR | 0,00 |
Wesentliche sonstige Aufwendungen: | ||
Gebühren externer Dienstleister, z.B. V&R, S&P | EUR | -8.344,92 |
Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB
Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2022 betreffend das Geschäftsjahr 2022.
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 gezahlten Vergütungen beträgt 4,23 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 41 Mitarbeiter.
Hiervon entfallen 3,37 Mio. EUR auf feste und 0,87 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Die Vergütungsangaben beinhalten dabei neben den an die Mitarbeiter ausgezahlten fixen und variablen Vergütungen individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschafts- | ||
---|---|---|
jahr der KVG gezahlten Vergütung an Mitarbeiter | ||
(in Mio. EUR) | EUR | 4,23 |
davon fix | EUR | 3,37 |
davon variabel | EUR | 0,87 |
Zahl der begünstigten Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer: | 41 |
Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022 | ||
---|---|---|
von der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker | ||
(in Mio. EUR) | EUR | 3,50 |
davon an Geschäftsführer | EUR | 1,00 |
davon an sonstige Führungskräfte | EUR | 1,41 |
davon an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion* | EUR | 2,18 |
davon an übrige Risktaker | EUR | 0,84 |
*Hinweis: Soweit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern mit Kontrollfunktion Personenidentität besteht, werden die entsprechenden Vergütungen in beiden Positionen und damit doppelt ausgewiesen.
Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022 von der KVG gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter in der gleichen Einkommensstufe wie Risktaker (in Mio. EUR): | 0,31 |
Die Vergütungen der Mitarbeiter folgen einer festgelegten Vergütungspolitik, deren Grundsätze als Zusammenfassung auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht werden. Sie besteht aus einer festen Vergütung, die sich bei Tarifangestellten nach dem Tarifvertrag und bei außertariflichen Mitarbeitern nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag richtet. Darüber hinaus ist für alle Mitarbeiter grundsätzlich eine variable Vergütung vorgesehen, die sich an dem Gesamtergebnis des Unternehmens und dem individuellen Leistungsbeitrag des einzelnen Mitarbeiters orientiert. Je nach Geschäftsergebnis bzw. individuellem Leistungsbeitrag kann die variable Vergütung jedoch auch komplett entfallen. Der Prozess zur Bestimmung der individuellen variablen Vergütung folgt einem einheitlich vorgegebenen Prozess in einer jährlich stattfindenden Beurteilung mit festen Beurteilungskriterien. Zusätzlich werden allen Mitarbeitern einheitlich Förderungen im Hinblick auf vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorge, Versicherungsschutz, öffentlichen Nahverkehr etc. angeboten. Mitarbeiter ab einer bestimmten Karrierestufe haben zudem einen Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens gemäß der geltenden CarPolicy der Gesellschaft.
Die Vergütungspolitik wurde im Rahmen eines jährlichen Reviews überprüft.
Angaben zur Vergütung im Auslagerungsfall
Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.
Die Auslagerungsunternehmen haben folgende Informationen veröffentlicht bzw. bereitgestellt:
DWM Developing World Markets | |
---|---|
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Auslagerungsunternehmen gezahlten Mitarbeitervergütung (EUR) | 4.323.170,69 |
davon feste Vergütung (EUR) | 3.923.170,69 |
davon variable Vergütung (EUR) | 400.000,00 |
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen (EUR) | 0,00 |
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens | 40,00 |
Zusätzliche Informationen
Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten | 0,00 % |
Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB
Im Geschäftsjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB
keine Änderung
Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß | 3,00 |
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode | 1,32 |
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß | 2,00 |
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode | 0,87 |
Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB
Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einen AIF typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen i. Z. m. makroökonomischen Rahmenbedingungen:
Kapitalmarktrisiko: Die Ertragsentwicklung des Fonds hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der Lage der Weltwirtschaft und von den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Länder beeinflusst werden.
Aktienanteil: Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen.
Zinsänderungsrisiko: Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist das Risiko verbunden, dass sich das Marktzinsniveau während der Haltezeit der Papiere verändert. Bei steigendem Marktzins fällt der Kurs des Papiers, bei fallendem Marktzins steigt er umgekehrt an.
Kreditrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Anleihen an. Deren Aussteller können insolvent werden, wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren.
Währungsrisiko: Basiswährung des Fonds ist EUR. Der Fonds investiert auch in Instrumente, die in anderen Währungen denominiert sind. Hieraus folgt ein Wechselkursrisiko. Ist die Heimatwährung des Anlegers nicht EUR, kann für ihn hieraus ein zusätzliches Wechselkursrisiko resultieren.
Liquiditätsrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Papieren an, die nicht an einer Börse oder einem ähnlichen Markt gehandelt werden. Es kann schwierig werden, kurzfristig einen Käufer für diese Papiere zu finden. Dadurch kann das Risiko einer Aussetzung der Anteilrücknahme steigen. Der Fonds enthält Anteile an offenen Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden.
Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds setzt Derivategeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher.
Da der Fonds zu einem maßgeblichen Teil auch in börsennotierte Wertpapiere investiert, entsteht aus der operativen Tätigkeit des Fonds grundsätzlich zudem ein allgemeines Kapitalmarktrisiko.
Die Anlagestrategie des Fonds kann sich innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Grenzen jederzeit ändern. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik tatsächlich erreicht werden.
Zur Steuerung dieser Risiken setzt die Gesellschaft im Rahmen ihrer Risikomanagementsysteme den einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung ein.
Köln, den 22.08.2024
Monega
Kapitalanlagegesellschaft mbH
Die Geschäftsführung
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln:
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Monega Mikrofinanz & Impact Fonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 29. Februar 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 22. August 2024
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schobel Wirtschaftsprüfer
Möllenkamp Wirtschaftsprüfer