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Deutschland nimmt Abschiebungen nach Afghanistan wieder auf: Erster Flug seit Taliban-Machtübernahme gestartet
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Deutschland nimmt Abschiebungen nach Afghanistan wieder auf: Erster Flug seit Taliban-Machtübernahme gestartet

jorono (CC0), Pixabay

Deutschland hat erstmals seit der Machtübernahme der Taliban wieder Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit heute bestätigte, startete am frühen Morgen ein Abschiebeflug von Leipzig aus in Richtung Kabul. An Bord der Maschine befanden sich 28 afghanische Staatsangehörige, die in Deutschland wegen verschiedener Straftaten verurteilt worden waren. Diese Personen waren in der Nacht zuvor aus unterschiedlichen Bundesländern nach Leipzig gebracht worden.

Die Abschiebung nach Afghanistan war das Ergebnis monatelanger Vorbereitungen durch das Kanzleramt und die Innenbehörden. Diese Maßnahme wurde trotz der unsicheren Lage in Afghanistan durchgeführt, wobei die Bundesregierung betonte, dass es sich bei den Abgeschobenen um Personen handele, die als Straftäter in Deutschland rechtskräftig verurteilt wurden.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Abschiebung offenbar ohne direkte Verhandlungen mit den Taliban organisiert wurde. Stattdessen erfolgten die Absprachen über Vermittler im Emirat Katar, einem Land, das traditionell als Mittler in internationalen Konflikten agiert und enge Kontakte zu den Taliban unterhält. Diese diplomatische Vorgehensweise soll sicherstellen, dass die Rückführung reibungslos verläuft und die Sicherheit der Abgeschobenen auf afghanischem Boden gewährleistet wird.

Die Entscheidung zur Wiederaufnahme der Abschiebungen nach Afghanistan stößt auf kontroverse Reaktionen in der deutschen Öffentlichkeit und unter internationalen Beobachtern, da die Sicherheitslage im Land nach wie vor äußerst instabil ist. Kritiker warnen vor den möglichen Gefahren, denen die Abgeschobenen in Afghanistan ausgesetzt sein könnten, während Befürworter der Maßnahme auf die Notwendigkeit verweisen, das Rechtssystem konsequent durchzusetzen, auch im Falle von ausländischen Straftätern.

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