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Staatsanwaltschaft Gera

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

821 Js 20843/​21

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung von Wertersatz angeordnet:

Einziehungsbeteiligter Behr Heike
Entscheidung Urteil des Amtsgerichts Gera vom 04.09.2023, AZ: 1 Ls 821 Js 20843/​21, rechtskräftig seit 04.09.2023
Einziehungsanordnung Einziehung von Wertersatz nach § 76 a Abs. 1 StGB in Höhe von 657208,22 EUR

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Einziehungsbeteiligte stellte im Zeitraum von Oktober 2020 bis März 2023 die folgenden Konten für Überweisungsgutschriften von LoveScam-Opfern zu Verfügung. Die Gutschriften stammen jeweils aus gewerbsmäßig begangenen Betrugsstraftaten.

Konten bei der Deutschen Bank: IBAN: DE73 8601 0090 0050 5989 01,
DE27 8207 0024 0322 7394 00
Konto bei der Commerzbank AG IBAN: DE29 8304 0000 0250 8810 00
Konto bei der Fidor Bank AG IBAN: DE03 7002 2200 0077 0080 04
Konten bei der solarisBank AG IBAN: DE08 1101 0101 5599 2965 40,
DE92 1101 0101 5269 9142 62,
DE93 1101 0101 5283 9890 41,
DE22 1101 0101 5913 9974 62,
DE38 1101 0101 5788 0425 77,
DE75 1101 0101 5942 5559 27
Konto bei der Santander Consumer Bank AG IBAN: DE40 3101 0833 9910 8978 95
Konto bei der ING-DiBa AG IBAN: DE42 5001 0517 5440 0148 40
Konto bei der Sparkasse Gera-Greiz IBAN: DE20 8305 0000 0014 5379 90
Konto bei der Klarna Bank AG IBAN: DE54 1001 0300 0935 2196 00
Konto bei der UniCredit Bank AG IBAN: DE52 8302 0086 0032 3939 69
Konto bei der C24 Bank GmbH IBAN: DE56 5002 4024 9832 5553 01

Ein Betrag von 24504,58 EUR konnte gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Gera geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung der Ansprüche sind diese bei der Staatsanwaltschaft Gera binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens anzumelden.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Werden die Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend gemacht, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an die Geschädigten kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten die Geschädigten Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden diese gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, wird gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Weiteren Erläuterungen sind abrufbar unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​einziehung-von-tatertraegen.pdf

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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