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Insolvenzveröffentlichungen
Verurteilte Juwelen-Diebe aus Dresdner Kunstraub wehren sich gegen Haftantritt
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Verurteilte Juwelen-Diebe aus Dresdner Kunstraub wehren sich gegen Haftantritt

Zwei der wegen des spektakulären Juwelen-Diebstahls aus dem Grünen Gewölbe in Dresden verurteilten Täter bleiben vorerst auf freiem Fuß, obwohl sie sich dem Haftantritt stellen sollten. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass der 28-Jährige und der 30-Jährige entgegen der Anordnung keinen Antritt zur Haftstrafe vollzogen haben. Stattdessen reichten sie Anträge auf Aufschub der Strafvollstreckung ein, die jedoch von den Behörden abgelehnt wurden. Für einen der Männer hat der Anwalt nun eine gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung beantragt.

Das Landgericht Dresden hatte im Mai vergangenen Jahres insgesamt fünf junge Männer aus dem berüchtigten Berliner Remmo-Clan wegen des Diebstahls zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der Raub im Grünen Gewölbe, bei dem wertvolle Juwelen im Wert von mehreren Millionen Euro entwendet wurden, sorgte weltweit für Schlagzeilen. Im Rahmen eines Deals, der zur Rückgabe eines Teils der Beute führte, waren drei der verurteilten Männer vorübergehend aus der Untersuchungshaft entlassen worden, bis sie den Rest ihrer Strafen antreten müssen.

Dieser Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Herausforderungen im Umgang mit Mitgliedern krimineller Clans und die rechtlichen Möglichkeiten, solche Verurteilten zur Rechenschaft zu ziehen. Die Verzögerungen beim Haftantritt der Täter führen zu Kritik und Forderungen nach strengeren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Urteile konsequent umgesetzt werden.

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