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Justizminister Buschmann plant umfassende Reformen im Familienrecht: Fokus auf Unterhaltsrecht und Kindeswohl
Staatsanwaltschaft Osnabrück

Justizminister Buschmann plant umfassende Reformen im Familienrecht: Fokus auf Unterhaltsrecht und Kindeswohl

Pexels (CC0), Pixabay

Bundesjustizminister Marco Buschmann plant weitreichende Reformen im Familienrecht und hat angekündigt, bis zum Ende des Sommers drei entsprechende Gesetzentwürfe vorzulegen. In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ erklärte der FDP-Politiker, dass längst überfällige Modernisierungen im Kindschafts-, Unterhalts- und Abstammungsrecht vorgenommen werden müssen.

Ein zentraler Aspekt der geplanten Reformen betrifft das Unterhaltsrecht in Trennungsfamilien. Buschmann betonte, dass das Familienrecht in Zukunft weniger strikt vorschreiben solle, bei welchem Elternteil das Kind wie viel Zeit verbringt. Statt starrer Vorgaben soll das Kindeswohl noch stärker als bisher der entscheidende Maßstab bei der Regelung von Betreuungszeiten sein. Damit sollen die individuellen Bedürfnisse des Kindes und die Lebensumstände der Eltern flexibler berücksichtigt werden.

Darüber hinaus soll das Abstammungsrecht modernisiert werden, um den sich wandelnden gesellschaftlichen Realitäten gerecht zu werden. Insbesondere in Bezug auf Patchwork-Familien und gleichgeschlechtliche Elternschaften sind Anpassungen geplant, um sicherzustellen, dass das Gesetz die Vielfalt moderner Familienkonstellationen widerspiegelt und schützt.

Die geplanten Reformen zielen darauf ab, das Familienrecht an die heutigen Lebensverhältnisse anzupassen und den Schutz des Kindeswohls zu stärken. Dabei will Buschmann sicherstellen, dass die gesetzlichen Regelungen Eltern genügend Flexibilität bieten, um im Sinne ihrer Kinder individuelle Lösungen zu finden. Die Reformen könnten weitreichende Auswirkungen auf die Rechtspraxis und das Leben zahlreicher Familien in Deutschland haben.

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