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Staatsanwaltschaft Hof

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

1550 VRs 18330/​23

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

Einziehungsbeteiligte Nina Heinlein
Entscheidung Urteil/​Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 13.03.2024, Az: 21 Ds 1550 Js 18330/​23, rechtskräftig seit 23.03.2024
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 4.195,30 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Einziehung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Einziehungsbeteiligte zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Bislang unbekannte Täter bieten im Internet auf diversen Plattformen Waren zu günstigen Konditionen zum Verkauf an. Hierbei täuschen die unbekannten Täter potenzielle Kaufinteressenten über ihre Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit, da sie nicht im Besitz der angebotenen Waren sind. Im Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit der unbekannten Täter überweisen die Kaufinteressenten den jeweiligen Kaufpreis auf die von den unbekannten Tätern angegebene Kontoverbindung. Auch nach Zahlung erhalten die Kaufinteressenten die Ware nicht, weshalb diesen in Höhe des jeweils überwiesenen Kaufpreises ein entsprechender Schaden entsteht. Die unbekannten Täter verschaffen sich hierdurch eine Einnahmequelle von einigem Umfang und gewisser Dauer.

Die ehemals Beschuldigte hat unter der Privatkundenverbindung 5855936596 am 03.11.2023 ein Konto mit der IBAN DE22200411770593659600 bei der Commerzbank AG eröffnet. Im Zeitraum vom 08.11.2023 bis 23.11.2023 gingen in 28 Transaktionen insgesamt 23.720,30 Euro aus den oben genannten gewerbsmäßigen Betrugstaten auf dem Konto der ehemals Beschuldigten ein.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Transaktionen folgender Geschädigter:

Buchungstag Betrag Geschädigter
15.11.2023 420,00 Kristina Storks
15.11.2023 701,90 Marc Tietz
16.11.2023 701,90 Andreas Jaegle
16.11.2023 700,00 Ernst Weber jun.
16.11.2023 650,00 Sarah Roeck
16.11.2023 630,00 Oliver Scala
16.11.2023 367,00 Edin u. Jasmina Jasarevic
17.11.2023 1.233,00 Philipp Stolze
17.11.2023 750,00 Julia Ament
20.11.2023 701,90 Andreas Hildebrandt
20.11.2023 701,90 Sascha Walter Schmid
20.11.2023 701,90 Margot Sutor
20.11.2023 527,00 Buentjen, Dieter
20.11.2023 533,00 Yvonne Pinkau
20.11.2023 740,00 Joerg Schels
21.11.2023 380,00 Artur Hopperdietzel
21.11.2023 550,00 Madeleine Grossberger
21.11.2023 701,90 Ursula Gertraud Pflamminger
21.11.2023 507,00 Dr. Christian Fuchs
21.11.2023 400,00 Sebastian Fahboeck
21.11.2023 701,90 Miles Muller
21.11.2023 357,00 Tamara Okon
22.11.2023 600,00 Christina Middelmann
22.11.2023 1.233,00 Carsten Golda
22.11.2023 410,00 Adelmann Richy
23.11.2023 350,00 Vitus Auer

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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