Start Justiz vorl. Sicherungsmaßnahmen Staatsanwaltschaft Hof

Staatsanwaltschaft Hof

16
qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

1650 Js 10932/​22

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Heribert Preiß
Entscheidung Urteil/​Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 22.05.2023, Az: 25 Ds 1650 Js 10932/​22, rechtskräftig seit 31.05.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO;
Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Einziehungsbeteiligte ist Inhaber der Bankkonten bei der N26 Bank mit der IBAN DE29 1001 1001 2620 5725 35 und der Commerzbank AG mit der IBAN DE88 7604 0061 0680 3217 00.

Im Gesamtzeitraum vom 27.07.2022 bis zum 10.08.2022 kam es auf dem Konto des Einziehungsbeteiligten bei der Commerzbank zu insgesamt 21 Geldeingängen durch Überweisungen von Privatpersonen in Höhe von insgesamt 5.903,50 Euro, die aus Betrugstaten bisher unbekannter Täter stammten.

Es handelte sich um folgende Überweisungen:

Datum Betrag Überweisender
01.08.2022 700,00 € Adrian Janoschka
03.08.2022 160,00 € Ferlazzo Filippo
04.08.2022 155,00 € Steffi Avci
04.08.2022 215,00 € Jürgen Michael Kalagin
04.08.2022 205,00 € Jürgen Michael Kalagin
04.08.2022 225,00 € Jürgen Michael Kalagin
04.08.2022 305,00 € Jürgen Michael Kalagin
04.08.2022 275,00 € Jürgen Michael Kalagin
05.08.2022 405,00 € Jürgen Michael Kalagin
05.08.2022 150,00 € Mustafa Al-Waisi
05.08.2022 100,00 € Lothar Ruhe
05.08.2022 1.000,00 € Natalie Gertrud Otlewitz
05.08.2022 185,00 € Peter Strobl
08.08.2022 140,00 € Margot Köhler
08.08.2022 200,00 € Martina Lademann
08.08.2022 120,00 € Postolachi Petronela
09.08.2022 450,00 € Erinda Gorce
09.08.2022 223,50 € Marius-Mitica Cretu
09.08.2022 250,00 € Maganuco Gaetano Antonio
09.08.2022 205,00 € Sena Ugur

Auch auf dem gegenständlichen Konto bei der N26 Bank gingen im Zeitraum vom 19.07.2022 bis 27.07.2022 drei inkriminierte Überweisungen ein.

Es handelte sich um folgende Überweisungen:

Datum Betrag Überweisender
26.07.2022 171,00 € Dana Liane Uebel
27.07.2022 207,00 € Charles-Albert Genilloud
27.07.2022 100,00 € Petrisor-Razvan Despa

Weiterhin kam es am 27.07.2022 zu zwei Geldtransaktionen zwischen dem obig genannten Konto bei der Commerzbank AG und dem bei der N26 Bank GmbH geführten Konto mit der IBAN-Nummer DE29 1001 1001 2620 5725 35.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 2.569,65 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können.
Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein