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Staatsanwaltschaft Hof

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

1650 Js 9709/​23

-Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Peter Egon Zimmerer
Entscheidung Urteil/​Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 07.11.2023, Az: 13 Ds 1650 Js 9709/​23, rechtskräftig seit 18.11.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO in Höhe von 790,– €

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Einziehungsbeteiligte ist Inhaber des Kontos mit der IBAN DE71 7805 0000 0620 8913 66. Er stellte dieses Konto vom 19.04.2023 bis 05.06.2023 zur Vereinnahmung von inkriminiertem Geld zur Verfügung. Die Überweisungen auf dieses Konto transferierte der Einziehungsbeteiligte anschließend zum Teil an das Konto von Simona Tosi mit der IBAN LT44 3370 0100 0002 3201 weiter. 790,00 € beließ er auf diesem Konto. Der Einziehungsbeteiligte erhielt folgende Geldeingänge auf sein Konto:

Datum Betrag Überweisender
19.04.2023 250,00 € Oliver Loos
22.05.2023 120,00 € Paul Wieczorek
24.05.2023 120,00 € Daniela Bach
25.05.2023 240,00 € Christian Karbach
26.05.2023 375,00 € Frohmader Wolfgang und Silvia
30.05.2023 225,00 € Kern Arnold und Jutta
31.05.2023 300,00 € Hans Dieter Bendner
01.06.2023 120,00 € Klaus-Dieter Scholze
01.06.2023 200,00 € Hans-Dieter Bender
02.06.2023 215,00 € Hieronymus Schleyer62
02.06.2023 120,00 € Gunter Willi Kurt Czapla
05.06.2023 120,00 € Helmut Niesar
06.06.2023 120,00 € Trustly Group AB

D. o. g. Peter Egon Zimmerer hat als Einziehungsbeteiligter 790,00 € durch die Tat oder für die Tat erlangt (§ 73 Abs. 1, 73c StGB).
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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