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BGH verhandelt Revision im Stutthof-Prozess: Entscheidung im August erwartet

goronzo (CC0), Pixabay

Das möglicherweise letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde beschäftigt seit heute den Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter verhandeln die Revision einer früheren Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof. Das Landgericht Itzehoe hatte die heute 99-Jährige wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen aus den Jahren 1943 bis 1945 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die Angeklagte, die zur Tatzeit als Jugendliche galt, soll durch ihre Tätigkeit in der Lagerverwaltung die systematischen Tötungen unterstützt haben. Ihr Verteidiger hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, um eine erneute juristische Prüfung zu erreichen.

Die Verhandlung beim BGH steht im Zeichen des fortschreitenden Alters der letzten noch lebenden Zeitzeugen und der Bemühungen, historische Gerechtigkeit herzustellen. Dabei wird auch die Frage behandelt, wie weit die Verantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen reicht und welche Strafen angemessen sind.

Der BGH will im August seine Entscheidung verkünden, ob das Urteil des Landgerichts Itzehoe Bestand hat oder ob es neu verhandelt werden muss. Das Verfahren ist von großer symbolischer Bedeutung, da es sich möglicherweise um eines der letzten Strafverfahren gegen NS-Täter handelt.

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