Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung für Kloft GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Kloft GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft angeordnet

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geralt (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kloft GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Hostatostraße 22, 65929 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 831/24 K am 30. Juli 2024 um 11:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRA 26421 eingetragene Gesellschaft wird durch die Kloft Verwaltungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Diese wiederum wird von Geschäftsführer Dieter Ludwig Schudt geleitet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Kfm. Frank Mößle von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9, Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, bestellt. Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft auftreten, bis eine endgültige Entscheidung über das Insolvenzverfahren getroffen wird.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist unter der Telefonnummer 069/85096930 sowie per E-Mail unter frankfurt@pluta.net erreichbar. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu verwalten, um die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Diese Maßnahme dient dazu, die geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten und die Vermögenswerte der Kloft GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft zu sichern. Weitere Informationen und Entwicklungen in diesem Fall werden zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Amtsgericht Frankfurt am Main – 30.07.2024

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