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BaFin untersagt CoinCore LTD unerlaubten Eigenhandel in Deutschland

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 8. Mai 2024 gegenüber der CoinCore LTD, einem in London, Vereinigtes Königreich, ansässigen Unternehmen, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen betreibt die Website coincorex.com, auf der die Handelsplattform CoinCoreX angeboten wird. Mit dieser Maßnahme reagiert die BaFin auf die Verstöße des Unternehmens gegen deutsche Finanzgesetze, indem es ohne die erforderliche Erlaubnis Eigenhandel betrieben hat.

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