Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung der Baumann Vermögensverwaltung GmbH angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung der Baumann Vermögensverwaltung GmbH angeordnet

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geralt (CC0), Pixabay

Amtsgericht München, Aktenzeichen: 1542 IN 10099/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Baumann Vermögensverwaltung GmbH, ansässig in der Parkring 33, 85748 Garching bei München, vertreten durch die Geschäftsführerin Bettina Baumann, hat das Amtsgericht München am 5. Juli 2024 einen wichtigen Beschluss gefasst.

Die Baumann Vermögensverwaltung GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 268345, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Die Verfahrensbevollmächtigten, die Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, mit Sitz in der Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, unterstützen das Verfahren.

Um nachteilige Veränderungen im Vermögensbestand der Schuldnerin zu verhindern, wurde am 5. Juli 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, ansässig in der Unterer Anger 3, 80331 München, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Alle Verfügungen der Baumann Vermögensverwaltung GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt und bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Befugnis, das Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein Treuhand- oder Sonderkonto einzuziehen. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden, es sei denn, dieser stimmt einer Leistung an die Schuldnerin zu. Zudem ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, über die Konten der Schuldnerin zu verfügen und neue Konten auf deren Namen zu eröffnen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Baumann Vermögensverwaltung GmbH innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch Rechtsanwälte, Notare oder Behörden eingereicht werden, müssen als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Das vollständige Beschlussdokument kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 05.07.2024

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