Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen Eis Schätzle Beteiligungs GmbH: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Insolvenzverfahren gegen Eis Schätzle Beteiligungs GmbH: Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

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derneuemann (CC0), Pixabay

Amtsgericht Karlsruhe, Aktenzeichen: 102 IN 1118/23

Das Amtsgericht Karlsruhe hat einen wichtigen Beschluss im Insolvenzverfahren gegen die Eis Schätzle Beteiligungs GmbH gefasst. Die Firma mit Sitz in der Egon-Eiermann-Allee 4, 76187 Karlsruhe, vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Schätzle, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Firma ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 720170 eingetragen.

Am 4. Juli 2024 wurde entschieden, dass die zuvor am 9. Januar 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben werden. Das bedeutet, dass die vorher festgelegten Schutzmaßnahmen nicht mehr gelten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Ansgar Zipf behält jedoch weiterhin die Befugnis, über das Vermögen der Schuldnerin zu verfügen, soweit dies zur Erfüllung seiner Pflichten nach dem Insolvenzgesetz (§ 25 Absatz 2 InsO) notwendig ist. Er bleibt insbesondere befugt, die entstandenen Verfahrenskosten zu begleichen und seine Vergütung als Sachverständiger sowie als vorläufiger Insolvenzverwalter aus dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen, nachdem diese vom Gericht festgesetzt wurden.

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet für die Eis Schätzle Beteiligungs GmbH, dass das Verfahren weitergeführt wird, jedoch unter geänderten Bedingungen. Dies könnte den Weg für eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Sanierung des Unternehmens ebnen.

Die vollständige Entscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht – 04.07.2024

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