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FMA Liechtenstein: Wichtige Hinweise zur Investition in physische Edelmetalle

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Texler (CC0), Pixabay

Am 5. Juli 2024 hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein einen wichtigen Hinweis für Investoren veröffentlicht, die in physische Edelmetalle wie Gold investieren möchten. Die FMA hat eine Zunahme von Anfragen zu Unternehmen mit Sitz in Liechtenstein festgestellt, die verschiedene Modelle zum Erwerb und zur Verwahrung von physischem Gold und anderen Edelmetallen anbieten. Diese Unternehmen verkaufen die Edelmetalle über das Internet oder über Vertriebsstrukturen.

Kein Bewilligungserfordernis, aber Vorsicht geboten
Die FMA stellt klar, dass der Verkauf und die anschließende Verwahrung von physischen Edelmetallen sowie das Ausweisen der Bestände gegenüber den Kunden grundsätzlich keine bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellen. Daher bedarf es keiner Genehmigung der FMA. Folglich unterliegen diese Anbieter nicht der prudentiellen Aufsicht durch die FMA. Das bedeutet, dass die FMA weder die Kaufverträge noch die Edelmetallbestände überprüft.

Risiken und Empfehlungen
Die FMA warnt jedoch, dass bei Unregelmäßigkeiten seitens des Verkäufers oder Verwahrers die Herausgabe des physischen Edelmetalls durch den Anleger gerichtlich durchgesetzt werden muss. Besonders problematisch wird es, wenn die Bonität der Gegenparteien fehlt, da dies zu Totalverlusten führen kann.

Die FMA empfiehlt daher, die mit derartigen Angeboten verbundenen Nebenkosten, wie Abschluss- und Verwaltungskosten, genau zu prüfen. Dies ist wichtig, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und mögliche versteckte Kosten zu vermeiden.
Einhaltung des Sorgfaltspflichtrechts
Die Aufsicht der FMA über die Einhaltung des Sorgfaltspflichtrechts bleibt hiervon unberührt. Anbieter, die als sogenannte Melder nach dem Sorgfaltspflichtgesetz agieren, müssen die Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung einhalten.

Weiterführende Informationen
Für weiterführende Informationen zu den Meldern nach dem Sorgfaltspflichtgesetz empfiehlt die FMA, die entsprechenden Ressourcen und Dokumente zu konsultieren, um sich umfassend zu informieren.

Fazit
Die FMA Liechtenstein rät Investoren zu äußerster Vorsicht und sorgfältiger Prüfung, wenn es um Investitionen in physische Edelmetalle geht. Es ist wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein und sicherzustellen, dass alle rechtlichen und finanziellen Aspekte genau geprüft werden, bevor eine Investition getätigt wird.

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